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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

05.02.2004 | 2R 22

In der Medienratssitzung am 18.12.2003 habe ich zwei Themen angesprochen, die in der Medienpolitik im Vordergrund stehen, nämlich die Debatte um Strukturreformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum einen und zum anderen die Frage der Erhöhung der Rundfunkgebühren. Auch heute am 5. Februar 2004 prägen diese beiden Themen die medienpolitische Diskussion. Inzwischen hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - die KEF - den Ländern ihren 14. Bericht vorgelegt, der eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 1,09 € vorschlägt. Der Vorsitzende der KEF, der Vizepräsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofes Herr Dr. Conrad, erklärt unbeirrt von der parallel weiterlaufenden Rundfunkstrukturdebatte, dass das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr weitergehen muss, so wie es festgelegt ist. In gleichem Sinne äußern sich auch eine Reihe von Intendanten der ARD unterschiedlich akzentuiert; deutlich flexibler sind demgegenüber die Äußerungen des ZDF-Intendanten Schächter und neuerdings auch die der Intendanten Gruber (BR) und Reiter (MDR). Insgesamt ist aber eine stärkere Bewegung aus dem Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Diskussion zu spüren, weil zunehmend erklärt wird, freiwillig Einsparungen vorzunehmen, offensichtlich mit dem Ziel, die politische Diskussion auch konstruktiv aufzugreifen. So existieren Listen mit Einsparvorschlägen, etwa beim Bayerischen Rundfunk und dem Mitteldeutschen Rundfunk. Ein Kernpunkt bei der ganzen Auseinandersetzung ist die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, eine Strukturreform mit der Festsetzung der Rundfunkgebühren zu verknüpfen. Besonders heftig kritisiert diese Verknüpfung der ARD-Vorsitzende Plog, der der Politik verfassungswidriges Verhalten vorwirft.

Zur Untermauerung der verfassungsrechtlichen Position hat die ARD ein Rechtsgutachten bei Herrn Prof. Dr. Fritz Ossenbühl in Auftrag gegeben, mit dem Titel "Rechtsfragen zur Festsetzung der Rundfunkgebühr". Dieses Gutachten ist im Dezember vorgelegt worden. Ossenbühl verweist auf das sogenannte Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts und stellt fest, dass bei der Gebührenfestsetzung programmliche und medienpolitische Erwägungen unzulässig seien. Er führt dazu aus - ich zitiere - "dass sich dies aus dem Grundsatz der Trennung zwischen allgemeinen medienpolitischen Entscheidungen und Entscheidungen über die Rundfunkgebühr ergibt. Dieser Grundsatz soll eine Vermischung zwischen medienpolitischen Entscheidungen mit der Gebührenfestsetzung vermeiden, weil gerade in dieser Vermischung eine der Hauptgefahren für eine verfassungswidrige Einflussnahme des Staates auf die Rundfunkfreiheit erblickt wird. Die gegenwärtig laufenden Reformaktivitäten der Ministerpräsidentenkonferenz lassen eine solche Vermischung von medienpolitischen Entscheidungen und Entscheidungen über die Gebührenfestsetzung erkennen und sind insoweit verfassungswidrig. Das laufende Gebührenfestsetzungsverfahren darf nicht mit medienpolitischen Strukturfragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befrachtet oder vermischt werden. Eine Zurückverweisung an die KEF sei weder im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag noch nach dem Verfahrenskonzept des Bundesverfassungsgerichts zulässig." Zitat Ende.

Auf diese Kernaussagen stützen sich offensichtlich auch einige ARD-Intendanten, wenn sie den Ministerpräsidenten verfassungswidriges Verhalten vorwerfen. Wir bewegen uns hier sicherlich in schwierigen verfassungsrechtlichen Fragestellungen, die ich in meinem Bericht nicht weiter vertiefen will. Zwei kurze Anmerkungen: In der Langfassung des Gutachtens heißt es in diesem Zusammenhang, ich zitiere nochmals: "Der Grundsatz der Trennung von medienpolitischen Entscheidungen und Entscheidungen über die Rundfunkgebühr verbietet lediglich eine Verquickung beider Entscheidungen, nicht aber zeitgleiche Entscheidungsverfahren." Das muss man jetzt mal einem nicht verfassungsrechtlich geschulten, aber rundfunkgebührenzahlenden Bürger erklären. Das Rundfunkgebührenverfahren muss also durchgezogen werden im Ergebnis mit einer entsprechenden Erhöhung von 1,09 € gemäß KEF-Vorschlag und die Strukturdebatte, die zu Einsparungen führen soll zum Beispiel, weil die Programmzahl des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeschränkt wird, darf zwar zeitgleich geführt werden, darf sich aber nicht auf die Höhe der Gebühr auswirken. Und das obwohl die KEF in einem ihrer früheren Berichte festgestellt hat, dass die Entscheidung der Länder in den Rundfunkstaatsverträgen ARD und ZDF weitere neue Programme zu genehmigen, z. B. 3sat, Kinderkanal und ARTE, und andere medienpolitische Entscheidungen in der Vergangenheit zu einer Erhöhung der Rundfunkgebühren um deutlich mehr als 2 Euro geführt habe. Es geht ja bei der Diskussion gerade nicht primär um Detailfragen und nicht um einen unmittelbar steuernden Programmeinfluss, sondern um eine grundsätzliche Strukturdebatte zur Position und Rolle sowie zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dieser Gesellschaft und die damit verbundene Finanzausstattung.

Persönlich bin ich der Meinung, dass die Länder, die die Zuständigkeit haben, die Medienordnung in ihren wesentlichen Ausprägungen festzulegen, diese Aufgabenstellung vernachlässigen würden, wenn sie die Strukturdebatte nicht auch im Zusammenhang mit der Frage führen, wie wirkt sich dies auf die Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Wenn man selbst in der Schusslinie steht, sucht man sich offensichtlich andere, die herhalten müssen, um von eigenen Problemen abzulenken. Das passt die gegenwärtig geführte Diskussion zur Finanzausstattung der Landesmedienanstalten wie gerufen. So haben der ARD-Vorsitzende, weitere ARD-Intendanten und auch die KEF zur Finanzierung der Landesmedienanstalten kritische Positionen bezogen, die weder auf einer fundierten Analyse beruhen, noch den verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. Die Obersten Rechnungshöfe haben sich bei der Prüfung der jeweiligen Landesmedienanstalten offensichtlich zum Ziel gesetzt, die Entscheidungen der Länderparlamente über Aufgaben und Ausstattung der Landesmedienanstalten, über deren Organisation, Tätigkeitsfelder und Finanzierung prinzipiell anzugehen und eigene Recherchen zum Finanzbedarf der Landesmedienanstalten anzustellen. Inzwischen hat sich auch die KEF zu Wort gemeldet. Auf einer mangelhaften Grundlage zieht die KEF Schlüsse mit pauschalen Vorwürfen, die rechtlich und medienpolitisch unzulässig sind und erklärt dann, die Landesmedienanstalten dürften keinesfalls an einer Gebührenerhöhung mit ihrem 2%-Anteil beteiligt werden.

In der letzten Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten am 27. Januar haben wir diese Erklärungen der Intendanten und der KEF energisch zurückgewiesen. Bemerkenswert ist auch, wie das gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Fernsehen für die Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der medienpolitischen Auseinandersetzung eingesetzt wird. So habe ich eine Sendung der Tagesthemen gesehen, in der der ARD-Vorsitzende zu allererst das Einsparpotenzial vorgerechnet hat, das darin läge, wenn die Landesmedienanstalten generell und grundsätzlich nicht mehr aus 2 % der Rundfunkgebühr finanziert würden.

Ich komme soeben aus einer Sitzung des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags, in dem heute über den Rechnungshofbericht zur BLM beraten wurde. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Herr Ach, hatte mich persönlich als Gast eingeladen und ich habe aufmerksam zugehört. Über Einzelfragen in dieser Diskussion werde ich im Verwaltungsrat und den zuständigen Ausschüssen des Medienrats berichten. Insgesamt konnte ich heute feststellen - und ich muss wirklich sagen, dass mich das bei all dem, was wir jetzt seit Vorliegen des ORH-Berichts erlebt haben, wirklich gefreut hat -, dass der Bayerische Landtag - in dem Fall jetzt der Haushaltsausschuss - die Aufgaben und die Aufgabenerfüllung der BLM insgesamt sehr positiv gewürdigt hat und festgestellt hat, dass alles in allem die BLM gut gewirtschaftet hat. Vor allem wurden die über eine Kontrollaufgabe hinausgehenden fördernden und gestaltenden Aufgaben der BLM herausgestellt und es war die Tendenz zu spüren, der BLM zukünftig eher mehr als weniger Aufgaben zu übertragen. Positiv wurde auch im Ausschuss registriert, dass die BLM mit dem im Dezember gefassten Grundsatzbeschluss zu Einsparungen ohnehin schon auf den ORH-Bericht reagiert hat. Es gab einige wenige kritische Anmerkungen, die aber in der Gesamtbewertung keine entscheidende Rolle spielten. Es kam auch sehr deutlich heraus, dass die BLM mit ihrem Verwaltungsrat und ihrem pluralen Medienrat anderen Kontrollmechanismen unterliegt als die vom Rechnungshof sonst geprüften Behörden. Insbesondere wurde herausgestellt, dass die gesellschaftliche Vielfalt bei der Aufgabenerfüllung sehr maßgeblich ist, weil damit auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse gehandelt wird und deshalb Themen wie Jugendschutz, Medienpädagogik, Ausbildungsförderung usw. durch die Entscheidungsorgane der Landeszentrale sachgerecht umgesetzt werden. Der Haushaltsausschuss hat keinen Beschluss gefasst, sondern einstimmig den Bericht zur Kenntnis genommen. Die durch den Bericht angesprochenen medienpolitischen Grundsatzfragen sollen in den zuständigen Fachausschüssen des Landtages weiterdiskutiert werden. Ich bin zu einer Sitzung des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur am 11.02.2004 eingeladen. Ich werde dann in diesem Ausschuss Gelegenheit haben, die vielfältigen Aufgaben der Landeszentrale und die damit verbundenen Wirkungen auf unterschiedlichen Feldern darzustellen, und dass wir dafür zur Erfüllung der Aufgaben qualifiziertes Personal brauchen, das bei uns angesiedelt ist, so dass wir uns, abgesehen von einigen Gutachten, auch nicht auf externe Beratung stützen müssen.