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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

10.07.2008 | 21 2008

Die medienpolitischen Diskussionen über die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft und Fragen der Regulierung angesichts neuer Übertragungswege vor allem mit Blick auf das Internet führen nach wie vor zu heftigen Kontroversen. Dabei geht es um zukünftige europarechtliche Regelungen genauso wie um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der als Arbeitsentwurf von den Ministerpräsidenten inzwischen verabschiedet ist und sich in der europäischen Abstimmung befindet; es geht um Positionen und Beschlüsse der Landesmedienanstalten bis hin zu grundsätzlichen Diskussionen im Bayerischen Landtag. Gestern, am 9. Juli 2008, fand ein Fachgespräch zum Thema „Cross Media“  im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur des Bayerischen Landtages statt. Im Mittelpunkt standen mögliche Kooperationsmodelle zwischen Zeitungsverlegern und privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern, vor allem im Hinblick auf unterschiedliche Verbreitungswege neuer Medien. Natürlich ging es wieder einmal darum, wie eine sachgerechte und zukunftsorientierte Regulierung auf den Weg gebracht werden kann. Letztlich wollte der Bayerische Landtag die Frage beantwortet sehen, ob er demnächst gefordert ist, neue Regelungen im Medienrecht auf den Weg zu bringen. Vertreten waren bei dem Gespräch die Zeitungsverleger mit ihrem Verbandsvorsitzenden Andreas Scherer und dem Geschäftsführer und Medienrat Dr. Paesler, der Vorsitzende des Bayerischen Journalistenverbandes Dr. Stöckel, der Vorsitzende des Verbandes Bayerischer Lokalrundfunk Willi Schreiner, der Bayerische Rundfunk vertreten durch den Hauptabteilungsleiter Intendanz Stefan Wittich. Außerdem waren auch neue IP-TV Anbieter eingeladen, also Anbieter, die lokales Fernsehen über Internet verbreiten.
 
Die Diskussion war breit, grundsätzlich und teilweise lebhaft, bis hin zu unzumutbaren Aussagen von der Verlegerseite. So hat der Verleger Dr. Ippen eine Diskussion über rundfunkrechtliche Regelungen im Internet wie folgt kommentiert: „Solche Diskussionen habe ich bisher nur aus China gehört“. Wie so oft, wenn es um neue Fragen geht, stand die Forderung nach absoluter Freiheit und Deregulierung im Mittelpunkt und Sie können sich vorstellen, dass man da als Vertreter einer Aufsichts- und Regulierungseinrichtung keinen leichten Stand hat. Ich wurde auch gleich kritisiert für all das, was die Länder jetzt im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg bringen und was die Politik bei uns einfordert, nämlich die Durchsetzung verfassungs- und medienrechtlicher Vorgaben in der Weiterentwicklung des geltenden Rechts.
 
Ich habe dann auf die heutige Sitzung verwiesen und auf die Erwartung, dass der Medienrat eine Änderung der Fernsehsatzung zum Internet-Fernsehen in den lokalen Märkten beschließt, die eine moderne Öffnung darstellt. Trotz meiner Hinweise, dass Regulierung von Europa und durch die Länder angesagt ist, und dass das Internet auch Regulierungen unterliegt, denken Sie z.B. nur an die weitreichenden Regulierungen im Jugendschutz, die wir in Deutschland durchsetzen, blieb Herr Dr. Ippen bei seinem Vergleich mit China. Ich will jetzt aber nicht weiter vertiefen, wie solche Formulierungen auf mich wirken. Zur Versachlichung trägt das jedenfalls nicht bei. Der Vorsitzende Scherer und die anderen Vertreter haben sich dem auch nicht angeschlossen, sondern nur generell größere Freiheit und Deregulierung gefordert.
Eines hat mir die Diskussion gezeigt: die Auseinandersetzungen werden zunehmen und die Aufgabe der Ländermedienpolitik wird durchaus schwieriger werden. Letztlich war aber auch ein positives Zwischenergebnis dieses Fachgesprächs, dass man sich darin einig war - und dazu hat auch Herr Wittich vom BR einen durchaus ehrlichen und kooperativen Beitrag geliefert - die Kräfte im Lande zu bündeln, lokale und regionale Unternehmen zu stärken, um gegenüber globalen Wettbewerbern (es wurde immer wieder Google genannt) bestehen zu können. Dabei bleibt der Obersatz ungeachtet aller Detailbestimmungen gültig und darauf habe ich hingewiesen, dass niemand durch seine Beteiligung an Rundfunkprogrammen (Hörfunk und Fernsehen) einen ungleichgewichtigen Einfluss auf die Bildung der öffentlichen Meinung im Versorgungsgebiet erhalten darf. Dies ist ein verfassungsrechtliches Gebot und das gilt es auch angesichts solcher Veränderungen durchzusetzen.
 
Überraschendes erlebt man dann auch auf Seiten der Abgeordneten, als ein Parlamentarier mir die Frage stellte, ob wir dann zukünftig das weltweite Streaming-Angebot im Internet abstellen wollen und wie wir denn das hinkriegen möchten. Ich habe dazu nur auf die Möglichkeiten des bayerischen, deutschen und europäischen Gesetzgebers hingewiesen, Regelungen für den jeweiligen Geltungsbereich zu erlassen, wenn diese Regelungen sinnvoll und erforderlich sind. Ich will hier noch einmal auf die weitreichenden Bestimmungen des Jugendschutzrechts in Deutschland hinweisen.
 
Ich habe Sie immer wieder über den Fortgang der Ländergesetzgebung informiert. Den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag habe ich schon angesprochen. Sie erinnern sich, wir haben den bisherigen Vorschlag sehr kritisch gesehen, dass die anstaltsinternen Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über neue zusätzliche Angebote im Internet bestimmen und dazu den 3-Stufen-Test durchzuführen haben, auch wenn Sachverständige hinzugezogen werden können bzw. müssen. Hierzu hat jetzt die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten einen Beschluss gefasst, den Sie in der Tischvorlage finden, und deutlich gemacht, dass ein 3-Stufen-Test allein durch anstaltsinterne Organe im Hinblick auf unsere duale Rundfunkordnung nicht sachgerecht ist. Zu dem Arbeitsentwurf wird es am 5./6. August Anhörungen bei den Ländern geben.
 
Dass sich die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehr stark an den Interessenlagen des jeweiligen Hauses orientieren, konnte deutlicher nicht werden als an dem Beispiel einer viel kritisierten Sendung des Südwestrundfunks. Am 30.4.2008 lief um 23.30 Uhr ein Feature, „Quoten, Klicks und Kohle“, das an Einseitigkeit und fehlender Objektivität vieles in den Schatten stellt, was wir bisher im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlebt haben, wenn es um seine eigene Zukunft geht. Die Empörung in Rheinland-Pfalz war so groß, dass die Landeszentrale für Medien und Kommunikation am 23.6.2008 zu dieser Sendung einen Beschluss gefasst hat, den es in dieser Form bisher in Deutschland nicht gegeben hat. Die Versammlung der dortigen Landesmedienanstalt stellt fest, dass diese Sendung in weiten Teilen anerkannte journalistische Grundsätze verletzt hat aufgrund fehlender Objektivität, Sachlichkeit und Ausgewogenheit und der Verletzung des Trennungsgebots von Information und Meinung. Die Versammlung stellt außerdem fest, dass mit dieser Sendung gegen die ARD-Grundsätze, den SWR-Staatsvertrag und den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen wurde. Dem gegenüber hat zur gleichen Sendung der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hohes Lob und hohe Anerkennung ausgesprochen; er hat nämlich festgestellt, ich zitiere nach „Spiegel-Online“: „Die Sendung ist ein eindrucksvolles Beispiel des Autoren- beziehungsweise Presenter-Journalismus“. Bei jemandem, der die Sendung gesehen hat, kann eine solche Aussage nur Kopfschütteln auslösen.
 
Dass ein und dieselbe Sendung von unterschiedlichen pluralen Gremien so diametral anders bewertet wird, zeigt einmal mehr, dass wir hier ein Systemproblem in der Aufsicht haben. Die in beiden Gremien vorhandene Pluralität entscheidet zu ein und derselben Sendung unterschiedlich, das kann auf Dauer nicht funktionieren. Das wird vor allem dann ein Problem, wenn wir uns einmal vorstellen, welche Entscheidungen die Gremien zukünftig in dem sogenannten 3-Stufen-Tests zu treffen haben. Da geht es ja gerade um Zukunftsfragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um die sachgerechte Anwendung staatsvertraglicher Begrenzungen und die Auswirkungen für die privaten Unternehmen. So ist es nur konsequent, dass die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation im gleichen Beschluss vom 23.6.2008 festgestellt hat, ich zitiere:
 
„Die Versammlung der LMK bekräftigt die Forderung, dass es einer einheitlichen Aufsicht über den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarf, um eine Gleichbehandlung der Veranstalter im dualen System zu gewährleisten“.
 
Sie wissen, dass mich dies auch als Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz immer wieder bewegt, wenn wir erleben, dass man bei gleichem materiellem Recht im Vollzug bei vergleichbaren Sachverhalten unterschiedliche Ergebnisse erzielt.
 
Die Expansionspolitik geht offensichtlich weiter, so als ob das Brüsseler Verfahren nicht mitten im Gange ist. Das ZDF verändert gerade seinen Digitalen Doku-Kanal und widmet ihn in einen Familienkanal um, und ich denke mit Recht hat der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. VPRT deutliche Kritik an diesem Vorhaben geäußert. „Das ZDF versucht mit diesem durchsichtigen Vorstoß erneut“, so der Wortlaut der Kritik,“ einen Platzhalter zu definieren, der dauerhaft ein zweites unterhaltendes Vollprogramm ermöglicht. Man scheut sich offenbar nicht, mit dem Einstampfen des Doku-Kanals noch eines der letzten echten Grundversorgungselemente des ZDF zu schleifen“, so hat der VPRT-Vizepräsident Dr. Schmid diese Veränderung bewertet.
 
Jenseits der Frage, ob solche Veränderungsprozesse nach zukünftigem Recht möglich sind, zeugt es jedenfalls von wenig Fingerspitzengefühl, mitten in dem europäischen Abstimmungsprozess solche Veränderungen vorzunehmen, zumal die Begriffe „Kultur, Bildung und Information“ in besonderer Weise in den Mittelpunkt künftiger Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerückt werden in Umsetzung der Brüsseler Vorgaben und im Hinblick auf den exakt zu definierenden Funktionsauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
 
Zum Schluss meines Berichtes möchte auch ich gerne etwas Erfreuliches anmerken, bei all den Konflikten, die ich heute hier dargestellt habe. Ich meine die Lokalrundfunktage in Nürnberg und bedanke mich sehr beim Vorsitzenden, dass er diese Lokalrundfunktage so positiv gewürdigt hat.
Es waren die 16. Lokalrundfunktage in Nürnberg mit 1200 angemeldeten Teilnehmern und 44 Ausstellern. Die BLM-Hörfunk- und Lokalfernsehpreise verdeutlichten sehr gut, wie qualitativ ansprechend und auch wie thematisch breit die Programme unserer Anbieter angelegt sind; ich darf in diesem Zusammenhang den Mitgliedern des Medienrats in der Jury, also Herrn Prof. Treml und Herrn Keilbart herzlich danken. Bereits zum zwanzigsten Mal präsentierte Infratest die Ergebnisse der Funkanalyse Bayern, Details werden in den Ausschüssen vorgestellt. Zum zweiten Mal fand das Ausbildungsforum in Kooperation mit dem MedienCampus Bayern statt: Im Rahmen des Ausbildungsforums gab es zwei Diskussionsrunden zur Berufsorientierung und zahlreiche Schülerreporter-Teams erstellten Beiträge im Rahmen der Lokalrundfunktage.
Die afk-Hörfunkprogramme in München und Nürnberg berichteten erstmals gemeinsam live von den Lokalrundfunktagen und zahlreiche internationale Referenten aus den USA, Großbritannien, Österreich und der Schweiz haben auch zu insgesamt sehr qualitätvollen Workshops und Panels beigetragen.
Mein besonderer Dank für die Unterstützung der Lokalrundfunktage gilt den zahlreichen Partnern und Sponsoren, insbesondere den Nürnberger Medienunternehmen. Danken möchte ich auch den Mitarbeitern der Lokalradio- und Fernsehstationen in Bayern, weil sie die Lokalrundfunktage so zahlreich besuchen, um sich in den Workshops über neue Trends und Entwicklungen zu informieren.  Dies ist ein Beitrag zur kontinuierlichen Diskussion und Weiterentwicklung der Programme. Die Lokalrundfunktage sind jedoch auch eine Art „Familientreffen“ des Lokalfunks -  auch über die Grenzen Bayerns hinaus. Viele Veranstaltungen sind multimedial auf dem neuen Portal www.live.lokalrundfunktage.de dokumentiert und können dort noch einmal nachvollzogen werden.