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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Vorsitzenden zur 31. Sitzung des Medienrats

12.02.2015 | 31 2015
 
Vielleicht konnten Sie schon dem gestrigen Bericht auf der Medienseite der SZ entnehmen, dass die privaten Rundfunkanbieter in Bayern beim Landgericht München Klage gegen den Bayrischen Rundfunk eingereicht haben. Damit wird der Streit, den der geplante, vom Rundfunkrat beschlossene Frequenzwechsel zwischen BR-Klassik und BR-Puls im zurückliegenden Jahr entfacht hat, vor Gericht fortgesetzt. Ich bedauere dies außerordentlich, weil eine solche Kontroverse, wenn sie länger andauert, auf alle Beteiligten lähmend wirken kann und für die bayrische Hörfunklandschaft höchst unerfreulich ist. Umgekehrt kann ich aber die privaten Hörfunkanbieter in unserem Land mehr als nur verstehen. Für sie bedeutet diese Klage eine ultima ratio, nachdem alle Vermittlungsgespräche im vergangenen Jahr gescheitert waren. Ich erinnere nur an den Kompromissvorschlag, den der Präsident der BLM unter Einbindung maßgeblicher Verantwortlicher der kommerziellen Hörfunkszene erarbeitet hatte. Damals wurde vom BR eine Tür zugeschlagen, die wir gerne offengehalten hätten. Für den Medienrat möchte ich heute, falls Sie mir nicht widersprechen, ausdrücklich erklären, dass wir trotz frustrierender Erfahrungen weiterhin gesprächsbereit sind, freilich nicht für eine Schaufensterdebatte, wie sie in der Sache ohnehin schon viel zu oft betrieben worden ist.
 
Im Übrigen konstatiere ich mit Respekt, dass das Verfahren von 40 Privatstationen in Bayern beantragt wurde. Bis auf das Nürnberger Vilradio, dessen Fernbleiben ich nicht weiter kommentieren will, tragen also alle kommerziellen Hörfunkveranstalter unseres Landes, kleine wie große, die Klage mit. Das zeigt mehr als deutlich, dass das Vorgehen des BR von den Privaten als Affront empfunden wird. Unter anderem moniert die Klageschrift einen Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstoß durch den beschlossenen Frequenzwechsel, weil dieser massiv Hörer von den Klägern abziehen und so zu sinkenden Werbeeinnahmen führen wird. In dem Zusammenhang fehlt auch nicht der Hinweis, dass der BR über rund 80 % der Frequenzleistung in Bayern verfügt und die Klägerinnen mit viel mehr.
 
Einzelprogrammen einen erheblich größeren Aufwand betreiben müssen, um eine vergleichbare Gesamtreichweite zu erzielen. Hier fällt auch das Wort vom Verdrängungswettbewerb. Ebenso kritisch beleuchtet wird das Gesetzgebungsverfahren bei der Novellierung des BayRG, die am 01.12. 2009 im Landtag beschlossen wurde und zu einer bis heute nicht aufgelösten Kollision mit dem Rundfunkstaatsvertrag geführt hat. Die Klage der privaten Stationen wird uns bestimmt noch länger beschäftigen. Das darf uns aber nicht davon abhalten, die geplante und im Medienrat bereits andiskutierte Fortentwicklung des privaten Hörfunks in Bayern kraftvoll und zielgerichtet weiter zu betreiben.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!