16.12.2022
Berichte
Pressemitteilungen
- Medienrat stimmt Wirtschaftsplan 2023 zu
- Medienrat genehmigt 600.000 Euro für Programmförderung
- Neuer Kurs "Onlinejournalismus" im BLM-Workshop-Angebot - Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2023
- Medienrat genehmigt Channel Factory - 14 neue Sender
- Medienzukunft nachhaltig gestalten - 2. Nachhaltigkeitsbericht der BLM erschienen
Ergebnisse
TOP 6: Medienrat stimmt Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 zu
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 einem dritten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 zugestimmt. Der Verwaltungsrat hatte den Nachtrag in seiner Sitzung am 21. November 2022 beschlossen und dem Medienrat die Zustimmung empfohlen.
Nach Zustimmung des Verwaltungsrats und des Medienrats zum Wirtschaftsplan 2022 im Dezember 2021 hatten sich Entwicklungen ergeben, die eine erneute Anpassung des im Oktober 2021 aufgestellten Wirtschaftsplans erforderlich machten: Aufgrund steigender Energiekosten und der damit verbundenen hohen Inflation rechnen die lokalen und regionalen Fernsehanbieter mit sinkenden Werbeerlösen. Deshalb wurde vorsorglich eine Sonderförderung von bis zu einer Million Euro in dem dritten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 aufgenommen. Die BLM prüft aktuell noch, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob der Engpass durch andere Maßnahmen überwunden werden kann; insofern handelt es sich um einen Vorratsbeschluss.
Die zwei vorausgegangenen Nachträge in 2022 waren aufgrund notwendiger Mehrausgaben u.a. bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, bei der Förderung der technischen Infrastruktur und bei den Personalaufwendungen nötig geworden.
TOP 11: Medienrat stimmt Nachfolge in Senderechten bei Star FM zu
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 einer Nachfolge in Senderechten bei Star FM zugestimmt.
Die Fortführung der Anbietertätigkeit der „STAR FM GmbH & Co. KG“ als Anbieterin des Programms Star FM im drahtlosen Hörfunk im festgelegten Versorgungsgebiet Stadt Nürnberg, Stadt Fürth, Stadt Erlangen, Stadt Schwabach, Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberg Land und Roth wurde genehmigt.
Die beantragte gesellschaftsrechtliche Veränderung des Anbieters ist genehmigungsfähig, da sie nicht zu einer Änderung der Einflussverhältnisse führt, sondern sich in einer Änderung der Rechtsform erschöpft. Insofern spreche nichts dagegen, das Firmennetzwerk zu verschlanken und eine gemeinsame Gesellschaft für die Verbreitung des Programms Star FM in Berlin und Nürnberg zu nutzen, begründete der Medienrat seine Entscheidung.