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Medienrat beschließt Maßnahmen zum Jugendschutz

28.05.1998 | 32 1998

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1998, ausgehend von einem Antrag des Vertreters der Staatsregierung, Staatsminister Erwin Huber, einstimmig folgende Maßnahmen zum Jugendschutz im privaten Fernsehen beschlossen:

1. Die tagsüber von privaten Fernsehveranstaltern ausgestrahlten Talkshows werden verstärkt daraufhin beobachtet, ob sie geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen. Dabei wird neben der Themenauswahl besonders auf die Art und Weise der Behandlung der Themen geachtet.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Die Aufzeichnungs- und Beobachtungspflicht der Landesmedienanstalten wird angemahnt.
  • Die Beobachtung der Talkshows durch den Arbeitskreis Jugendschutz und Programm (AKJP) wird in die Umsetzung des Antrages einbezogen.
  • Die Beobachtung der Talkshows durch die BLM wird stichprobenartig durchgeführt.
  • Die "Dokumentationsstelle Talkshows" der LfR wird für die Auswertung von Themenlisten genutzt.

2. Die tagsüber von privaten Fernsehveranstaltern ausgestrahlten Zeichentrickserien werden verstärkt daraufhin beobachtet, ob sie infolge der Quantität und der Intensität von Gewaltdarstellungen sowie einer Reduzierung von Konfliktlösungen auf den Einsatz von Gewalt geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Die Erkenntnisse des Standardwerks "Begleiter der Kindheit - Zeichentrick und die Rezeption durch Kinder" werden verstärkt genutzt.
  • Die Sichtung und Bewertung des Zeichentrickangebots im Rahmen des Projekts "FLIMMO - fernsehen mit Kinderaugen" wird genutzt.
  • Darüber hinaus wird derzeit keine weitere Beobachtung des Zeichentrickangebots vorgenommen.

3. Im Nachmittags- und Vorabendprogramm der privaten Fernsehveranstalter ausgestrahlte Action- und Krimiserien werden verstärkt daraufhin beobachtet, ob diese Sendungen infolge der Quantität und der Intensität der Gewaltdarstellungen sowie infolge einer Reduzierung von Konfliktlösungen auf den Einsatz von Gewalt geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Die Durchführung des Forschungsprojekts zur Rezeption von Serien durch das JFF wird in die Umsetzung des Antrages einbezogen.
  • Die AKJP-Sonderauswertung zu Spielfilmen, Serien und Trailern wird in die Umsetzung des Antrages einbezogen.
  • Das weitere Vorgehen bezüglich der verstärkten Beobachtung von Krimi- und Actionserien wird festgelegt, wenn die Ergebnisse der JFF-Vorstudie sowie der AKJP-Sonderauswertung vorliegen.

4. Im Dialog mit den privaten Fernsehveranstaltern wird auf eine Ausdehnung und Intensivierung der freiwilligen Selbstkontrolle hingewirkt. Dabei soll die Selbstkontrolle der Veranstalter im Vorfeld der Prüftätigkeit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) intensiviert werden und auf die tagsüber ausgestrahlten, an Kinder und Jugendliche gerichteten Sendungen erweitert werden. Es sollte auch ein genereller Verzicht der Veranstalter auf die Ausstrahlung indizierter Filme angeregt werden.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Die Geschäftsführung tritt an die FSF heran, um auf die Diskrepanz zwischen der ursprünglichen Absicht der FSF, Jugendschutz unterhalb der rechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten, und der tatsächlichen Prüfpraxis hinzuweisen.
  • Die Geschäftsführung tritt an die FSF bzw. die Programmveranstalter heran, um auf eine weitergehende Vorlagepraxis der Sender bei der FSF im Vorfeld der Ausstrahlung zu dringen.
  • Die Geschäftsführung leitet unter Einbeziehung der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) eine kritische Diskussion mit der FSF über die Auslegung und Anwendung von Prüfkriterien ein.

5. Die BLM wird über ihr Vorgehen und die entsprechenden Ergebnisse im "Jugendschutzbericht zweites Halbjahr 1998" berichten.

6. Der Medienrat begrüßt die Ankündigung des VPRT, einen sanktionsbewehrten "Codex der Programmverantwortung" für die privaten Veranstalter zu entwickeln, der "ethische und moralische Normen als Grundstandard der unternehmerischen Aktivitäten beschreibt und die Medienunternehmen auf die Sicherung der Gesellschaftsverträglichkeit ihrer Angebote, insbesondere hinsichtlich des Jugendschutzes verpflichtet." Der Medienrat mahnt eine rasche Umsetzung dieser Ankündigung an und erwartet von dem Spitzengespräch der Landesmedienanstalten mit den Verantwortlichen der privaten Veranstalter Anfang Juni dieses Jahres erste konkrete Ergebnisse.

7. Der Medienrat begrüßt die Ankündigung des Vertreters der Staatsregierung, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen auch im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks zur Sprache zu bringen. Der Medienrat hält es für wünschenswert, wenn sich auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter an einem Verhaltenscodex zur Absicherung ethischer und moralischer Grundstandards in den Programmen beteiligen.

8. Der Medienrat verweist im übrigen auf seinen Beschluß vom 19.06.1997 zum Affektfernsehen, in dem er die werbende Wirtschaft aufgefordert hat, bei Talkshows stärker als bisher die Plazierung von Werbespots nicht nur nach Zielgruppen und Zuschauerquoten vorzunehmen, sondern auch auf das programmliche Umfeld und dessen zum Teil problematische gesellschaftspolitische Wirkungen sowie den möglichen Schaden für das Image des eigenen Unternehmens zu achten.