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Vergütungsstrukturen der privaten Rundfunkanbieter in Bayern

28.05.1998 | 29 1998

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat im Auftrag des Medienrats im Oktober 1997 die Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München beauftragt, die Gehaltsstruktur des lokalen Rundfunks - und, soweit möglich, auch des überregionalen privaten Rundfunks - in Bayern zu untersuchen. In die telefonische Befragung einbezogen wurden alle privaten bayerischen Hörfunkprogrammanbieter, die mindestens 12 Stunden pro Woche und alle privaten bayerischen Fernsehanbieter, die mindestens zwei Stunden pro Woche auf Sendung waren. Es handelt sich dabei um insgesamt 81 Anbieter, davon 53 Hörfunk- und 28 Fernsehprogrammanbieter. Das Hauptinteresse der Studie galt der Frage, inwieweit die gezahlten Gehälter mit den vereinbarten Gehaltstarifen übereinstimmen bzw. von ihnen abweichen. Von den 81 kontaktierten Rundfunkprogrammanbietern beteiligten sich 80 an der Untersuchung.

 Tarifliche und übertarifliche Bezahlung die Regel - Ausnahme bei Volontären und ungelernten Mitarbeitern

 Von den 52 an der Befragung beteiligten Hörfunkanbieter gehören 42 einem Branchenverband an. Von den 28 befragten Fernsehanbietern sind 19 Mitglied in einem Branchenverband. Mitglied in einem Tarifverband sind lediglich zehn Hörfunkanbieter und kein Fernsehanbieter. Ein Haustarif wurde bei drei lokalen Hörfunkanbietern und einem lokalen Fernsehanbieter abgeschlossen. Insgesamt orientieren sich jedoch 35 Anbieter - 28 aus dem Hörfunkbereich und sieben aus dem Fernsehbereich - "grundsätzlich" an einem Gehaltstarifvertrag.

 Was die Gehälter betrifft, kommt die Untersuchung zu folgenden Ergebnissen: Mehr als 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter des privaten Rundfunks in Bayern beziehen Gehälter, die den tariflich vereinbarten Sätzen entsprechen bzw. über ihnen liegen.

 Bei 17 Programmanbietern (10 Hörfunk- und 7 Fernsehanbieter) übertreffen die Fixgehälter bzw. Durchschnittsgehälter der redaktionellen Mitarbeiter auf sämtlichen Gehaltsstufen die tariflichen Vorgaben. 8 Programmanbieter entlohnen alle redaktionellen Mitarbeiter strikt nach Tarif, und 5 Programmanbieter entlohnen sie ausnahmslos unter Tarif. Bei den übrigen 47 Anbietern mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wechseln in allen Gehaltsgruppen, mit Ausnahme denen der Volontäre und ungelernten Mitarbeiter, tarifliche, übertarifliche und untertarifliche Vergütungen ab. Mitarbeiter der Fernsehanbieter verdienen in den meisten Gehaltsstufen durchschnittlich mehr als Mitarbeiter der Hörfunkanbieter.

 Die Vergütung von Volontären im ersten Berufsjahr und von Mitarbeitern, deren Tätigkeit keine Berufsausbildung erfordert, liegt allerdings weitgehend unter den Tarifvorgaben. Bei 44 Programmanbietern sind nach Angaben der Geschäftsführer keine ungelernten Mitarbeiter angestellt. Volontäre im ersten Ausbildungsjahr werden bei 49 Programmanbietern untertariflich, bei 14 Anbietern nach Tarif und bei 11 Anbietern übertariflich entlohnt. Volontäre im zweiten Ausbildungsjahr werden bei 39 Anbietern unter Tarif, bei 20 Anbietern entsprechend dem Tarif und bei 14 Anbietern über Tarif bezahlt. Die Vergütung der Volontäre und der ungelernten Mitarbeiter ist in beiden Medien annähernd gleich.

 Knapp die Hälfte der befragten Geschäftsführer betonen, daß ihre Mitarbeiter grundsätzlich nicht nach Funktion und Dienstalter, sondern nach Leistung honoriert werden.

 Mitarbeiter von Hörfunkanbietern mit höherer Reichweite des ausgestrahlten Programms (mehr als 12.000 Hörern pro Durchschnittsstunde) werden in nahezu allen Standorten besser bezahlt als ihre Kollegen bei Anbietern mit geringerer Reichweite. Die durchschnittliche Vergütung der Beschäftigten bei Anbietern in Mehrfrequenzstandorten liegt - über sämtliche Gehaltsstufen gerechnet - etwa fünf Prozent über der Vergütung der Beschäftigten an Einfrequenzstandorten, die der Beschäftigten bei Hörfunkanbietern mit relativ hoher Reichweite etwa 16 Prozent über der Vergütung der Beschäftigten bei Anbietern mit relativ niedriger Reichweite.

 Neben der effektiven Reichweite ist der Gesamtumsatz eines Programmanbieters der bedeutsamste Faktor bei der Vergütung der Mitarbeiter. Mitarbeiter von Programmanbietern mit einem Jahresumsatz von 4 Mio. DM oder mehr beziehen durchschnittlich - über sämtliche Gehaltsstufen gerechnet - etwa 30 Prozent mehr Gehalt als Mitarbeiter von Anbietern mit einem Umsatz von 2 bis 4 Mio. DM und etwa 42 Prozent mehr Gehalt als Mitarbeiter von Anbietern mit einem Umsatz von weniger als 2 Mio. DM. Die Höhe der Gesamteinnahmen eines Anbieters wirkt sich deutlich auf die Vergütung in allen Gehaltsgruppen aus, einschließlich der Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung erfordern.

 Zwischen der Höhe des Kostendeckungsgrades der Anbieter und der Vergütung der Mitarbeiter besteht dagegen kein durchgehend aufweisbarer Zusammenhang.

 Zusätzliche Leistungen mit Wochenarbeitszeit

 Mit einer Ausnahme gewähren sämtliche bayerischen Programmanbieter ihren sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern außer dem Monatsgehalt regelmäßig andere finanzielle bzw. geldwerte Leistungen. 68 Programmanbieter (88 % derjenigen, die nicht ausschließlich ehrenamtliche und/oder freie Mitarbeiter haben) zahlen ein 13. Monatsgehalt, vereinzelt sogar ein 14. Monatsgehalt. Vermögenswirksame Leistungen bieten 50 Rundfunkunternehmen (65 %) an, den Abschluß einer Direktversicherung 27 Unternehmen (35 %). Auf Urlaubsgeld können die Mitarbeiter von 46 Programmanbietern (60 %) rechnen, auf eine Gewinnbeteiligung bzw. Tantieme erwarten die Mitarbeiter von 20 Anbietern (26 %).

 Bei 53 bayerischen Programmanbietern sind die Mitarbeiter vertraglich zu jeweils 40 Arbeitsstunden pro Woche verpflichtet. Bei 17 Anbietern wird vertragsgemäß 37,5 bis 39 Stunden gearbeitet, bei einem Anbieter nur 32 Stunden. In fünf Fällen gaben die Befragten eine Zahl von mehr als 40 Arbeitsstunden an.