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Medienrat stellt Entscheidung über Neuorganisation am Hörfunk-Standort Nürnberg bis Ende 1999 zurück und verlängert Verträge der derzeitigen Anbieter

08.10.1998 | 58 1998

Die Entscheidung über die Neuorganisation am Hörfunk-Standort Nürnberg, die auf der Grundlage der Neuausschreibung der Frequenzen vom 3. April 1998 erfolgen sollte, ist vom Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 8. Oktober bis Ende 1999 zurückgestellt worden. Gleichzeitig stimmte der Medienrat einer Verlängerung der Verträge mit den bisher in Nürnberg berücksichtigten Hörfunkanbietern zu. Die Mittelfränkische Medienbetriebsgesellschaft wird mit diesen Anbietern entsprechende Verlängerungsvereinbarungen bis zum 31. Dezember 1999 abschließen.

Da die Genehmigungen für die Anbieter auf den fünf Frequenzen im drahtlosen Hörfunk Nürnberg zum 03. Dezember 1998 ablaufen, erfolgte im April dieses Jahres auf Beschluß des Hörfunkausschusses eine Neuausschreibung für den Sendestandort Nürnberg mit dem Ziel, bestehende Problemlagen zu beseitigen. Auf diese Ausschreibung gingen 21 Bewerbungen ein. Außer den derzeit berücksichtigten Anbietern gab es auch acht Neubewerber.

Die Landeszentrale hatte sich in der Ausschreibung vorbehalten, zusätzliche Lokalfrequenzen mit geringer Reichweite im Verbreitungsgebiet in das Organisationsverfahren einzubeziehen. Da die Frequenzkoordinierung noch nicht abgeschlossen ist, steht derzeit noch nicht fest, welche weiteren Frequenzen am Sendestandort Nürnberg bei der Neuorganisation genutzt werden können. Variationsmöglichkeiten, die in programmlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu einer Verbesserung der Situation am Sendestandort Nürnberg führen können, lassen sich jedoch erst dann prüfen, wenn die technischen Voraussetzungen für den Einsatz zusätzlicher Frequenzen feststehen.

Deshalb ist die Landeszentrale dem Vorschlag der Mittelfränkischen Medienbetriebsgesellschaft gefolgt, zunächst die bestehenden Genehmigungen zu verlängern. Die Neubewerber erleiden dadurch keinen Nachteil. Entsprechende Anträge werden in die endgültige Organisationsentscheidung einbezogen, die zum Ende nächsten Jahres gefällt werden soll.