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Medienrat stimmt Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit DF 1 zu - Geplante Programmerweiterung durch Erotikprogramm "Blue Channel" bedarf weiterer Prüfung

08.10.1998 | 61 1998

Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit dem digitalen Pay-TV-Anbieter DF 1 wird bis 31. Juli 1999 verlängert, allerdings zunächst ohne die beantragte Erweiterung des Programmbouquets durch den Erotikspartenkanal "Blue Channel". Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) genehmigte diese Vertragsverlängerung in seiner Sitzung am 8. Oktober.

Der Medienrat hat die Geschäftsführung gebeten, den Antrag von DF 1 auf Erweiterung des Programmangebots durch "Blue Channel" vor einer Genehmigung zunächst in die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm einzubringen und dieses Ergebnis nochmals im Fernsehausschuß beraten zu lassen. Die Genehmigungsfähigkeit des Erotikspartenprogramms "Blue Channel" setzt aus Sicht des Medienrats zwingend voraus, daß sich der Veranstalter DF 1 verbindlich verpflichtet, im Hinblick auf das Pornographieverbot des § 3 Abs.1 Nr. 4 RStV den in der Rechtsprechung herrschenden strafrechtlichen Pornographiebegriff zugrunde zu legen.

Der Pay-TV-Veranstalter DF 1 will sein Programmbouquet in mehreren Punkten modifizieren: Während der Erotikspartenkanal "Blue Channel" zusätzlich zur Cinedom-Schiene "Blue Movie" geplant ist, sollen die Programme "Clubhouse" und "DSF Golf" eingestellt und die Kanäle "DSF plus" und DSF Action" auf ein 24-Stunden-Angebot erweitert werden. Die beantragte Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages begründete DF 1 generell mit erheblichem Erprobungsbedarf in technischer und programmlicher Hinsicht.

Rechtliche Grundlage für die Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages bildet der Art. 35a des Bayerischen Mediengesetzes, wonach Pilotprojekte und Betriebsversuche mit neuen Techniken, Programmen und rundfunkähnlichen Diensten zulässig sind. Der Versuchszeitraum kann nach diesen Bestimmungen an den Versuchszielen der Projekte ausgerichtet werden. Deshalb bestehen seitens der Landeszentrale grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Verlängerung des Versuchszeitraumes.