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Die Last der Verantwortung - TV-Jugendschutz im internationalen Vergleich - "Einsicht ist allemal besser als Aufsicht"

14.10.1998 | 1998

München. Die Last der Verantwortung für den Jugendschutz im Fernsehen trägt jedes Land auf eine andere Weise, auch wenn es im internationalen Vergleich durchaus ähnliche Ansätze gibt. Europäische oder gar internationale Standards für die Jugendschutzregulierung zu finden, ist aufgrund der unterschiedlichen kulturellen Mentalitäten sehr schwierig und in naher Zukunft kaum denkbar, so der Tenor der Experten aus England, Frankreich, Holland, Deutschland und den USA, die bei der Podiumsdiskussion "TV-Jugendschutz im internationalen Vergleich" im Rahmen des BLM-Rundfunkkongresses über Gesetzgebung und Rechtspraxis in ihrem Land berichteten.

Die Unterschiede in Gesetzgebung und Rechtspraxis sind vor allem an einem Punkt festzumachen: Während die englischen (ITC), französischen (CSA) und deutschen Aufsichtsorgane (Landesmedienanstalten) Sanktionen aussprechen können, beruht der TV-Jugendschutz in Amerika auf einem System der Freiwilligkeit. In den USA ist gesetzlich nur der Einbau des Violence-Chip in die TV-Geräte vorgeschrieben, der es den Eltern erlaubt, bestimmte Sendungen zu sperren. Als Hilfestellung soll eine altersbasierte Klassifizierung der Sendungen dienen, die allerdings freiwillig von den Veranstaltern vorgenommen wird. Gloria Tristani, Commissioner der FCC, räumte während der Diskussion ein, daß der V-Chip noch in vielen Punkten verbesserungswürdig sei, widersprach aber der These, daß mit dem V-Chip die Verantwortung auf die Technik verlagert werden könnte.

In Frankreich beruht das Jugendschutz-System auf einer Kombination aus Sendezeitgrenzen und Altersklassifizierungen, die durch optische Symbole kenntlich gemacht werden. Diese "kooperative", durch Mitbestimmung der Sender gekennzeichnete Regulierungsweise habe schon gute Erfolge erzielt, berichtete Francois Hurard, bis vor kurzem Chef des services de programmes bei der CSA. Ob eine solche Klassifizierung allerdings für die Entwicklung eines europäischen Standards tauglich sei, bezweifelte Hurard. Aufgrund unterschiedlicher Einstellungen der Länder zu Sex- und Gewaltdarstellungen in den Medien und auch aufgrund eines unterschiedlichen Sprachempfindens sei eine Globalisierung von Jugendschutzsystemen nur schwer denkbar.

Keine Klassifizierung durch die Fernsehanstalten, dafür aber eine klare Sendezeitregelung gibt es in Großbritannien für den TV-Jugendschutz. Robin Duval von der ITC in London nannte die 21-Uhr-Grenze als "Wasserscheide". Grundsätzlich gelte aber die Regel: Je früher ein Programm gesendet werde, desto stärker müsse es auf Jugendschutzinteressen Rücksicht nehmen. Während die Briten im Hinblick auf Sexdarstellungen im Fernsehen sehr emfpindlich reagieren, wie Duval berichtete, gehen die Niederländer mit dieser Problematik sehr liberal um. So betonte Cornelius Crans, Direktor der Filmkeuring in Holland, daß die niederländischen Aufsichtsbehörden mit Sexdarstellungen im Fernsehen wesentlich liberaler umgingen als mit der Gewaltproblematik. Crans nannte vier Wege, um Jugendschutz gewährleisten zu können: die Gesetzgebung, die Eigenverantwortung der Eltern, die Eigenverantwortung der Produzenten und eine verstärkte Medienerziehung.

Diesen Ball griff Dr. Reiner Hochstein, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, in seinem Referat gleich auf. Hochstein wies darauf hin, daß Jugendschutz in Gestalt von Vorschriften für die Fernsehveranstalter nur ein Teil der Gesamtdiskussion sein kann. Die Eigenverantwortung der Produzenten, sprich: Sender, und der Eltern spiele aber eine genauso wichtige Rolle. Man müsse bei der Diskussion über diese Problematik immer darauf achten, daß "wir nicht Jugendschutz sagen und Geschnackskontrolle meinen". Mit dem freiwilligen Verhaltenskodex der Privatsender zu Talkshows am Nachmittag sei ein guter Weg beschritten worden, der zeige: "Einsicht ist allemal besser als Aufsicht."

Wie es um die Bedeutung des TV-Jugendschutzes in der Gesellschaft steht, sollte in der anschließenden Diskussionsrunde geklärt werden. Dabei betonten die Jugendschutzbeauftragten von Premiere (Ulrike Beckmann) und ProSieben (Michael Groh), daß es nicht leicht sei, einerseits Anforderungen von außen umzusetzen, andererseits aber auch die Praktikabilität entsprechender Vorgaben berücksichtigen zu müssen. Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der FSF, plädierte dafür, mehr Rationalität in die Diskussion über den Jugendschutz zu bringen, während Klaus Kopka, Vorsitzender des Medienrats der BLM, daran erinnerte, daß bei aller Rationalität doch die Hauptbetroffenen, die Kinder, nicht vergessen werden dürften. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse immer das primäre Anliegen bleiben, auch wenn dies "Unbequemlichkeiten" bereiten würde.