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Programmanbietervertrag für das lokale Kabelfernsehen Trebgast verlängert

05.02.1998 | 4 1998

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 5. Februar 1998 der Drittsendezeitrichtlinie, der Programmbeiratsrichtlinie und den Werberichtlinien der Landesmedienanstalten zugestimmt. Bei allen drei Richtlinien handelt es sich um die Umsetzung der Vorgaben des Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der seit 01.01.1997 in Kraft ist.

Sowohl die Einräumung der Sendezeit für unabhängige Dritte als auch die Einrichtung eines Programmbeirats siind mögliche vielfaltssichernde Maßnahmen nach dem Rundfunkstaatsvertrag.

Die Regelung zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte wurde bereits auf RTL und SAT.1 angewandt, die beide einen Marktanteil von 10 Prozent überschreiten. Die Vorschriften über die Einrichtung eines Programmbeirats sind auch für Bayern von besonderem Interesse, da die Novelle zum Bayerischen Mediengesetz, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist, ebenfalls die Einrichtung eines Programmbeirats nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags als mögliche Vorkehrung zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht vorsieht.

Die Werbe- und Sponsorrichtlinien für Fernsehen und Hörfunk dienen der Konkretisierung der rundfunkstaatsvertraglichen Anforderungen an die Werbe- und Sponsormöglichkeiten der privaten Rundfunkveranstalter zur Finanzierung ihrer Programme. Sie modifizieren die bisherigen Richtlinien unter Berücksichtigung neuer Rechtssprechung und der Vollzugspraxis anderer Aufsichtsstellen bei der Umsetzung des Rundfunkstaatsvertrages und des europäischen Rechts.