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Medienrat genehmigt Ladenfunkprogramm zur digitalen Ausstrahlung via Satellit

08.10.1998 | 59 1998

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) genehmigte in seiner Sitzung am 8.Oktober 1998 einen Programmanbietervertrag, den die Satelli-LINE Infodienste GmbH mit der MGK zur Verbreitung eines digitalen Satellitenhörfunkprogramms als Ladenfunk am 27. August abgeschlossen hat. Die Genehmigung ist auf acht Jahre befristet.

Die Satelli-LINE Infodienste GmbH produziert u.a. Mediennachrichten für diverse Videotexte, für das bayerische DAB-Pilotprojekt und für einige Fax-Infodienste. Das genehmigte Ladenfunkprogramm soll bundesweit digital über den Satelliten Eutelsat Hot Bird Position 13° Ost 24 Stunden non-stop verbreitet werden. Es wird verschlüsselt übertragen und wendet sich ausschließlich an Vertragspartner des Anbieters, in diesem Falle an Rundfunk- und Fernsehfachhändler. Satelli-LINE hat für sein neues Satellitenhörfunkprogramm eine für Ladenfunk typische, melodiöse Musikmischung aus den siebziger bis neunziger Jahren gewählt.

Da die Verbreitung von Ladenfunk unter den Rundfunkbegriff fällt, ist dafür eine Genehmigung nach Landesrecht erforderlich. Wenn die Rundfunkprogramme für Einrichtungen Werbung enthalten, ist es zur gängigen Praxis der Landesmedienanstalten geworden, sie im Rahmen eines üblichen Genehmigungsverfahrens zu behandeln. Der von Satelli-LINE ausdrücklich für die Verbreitung von Ladenfunk gestellte Antrag begründet keinen Anspruch auf die Einspeisung dieses Programms in die bayerischen Kabelanlagen.