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Premiere stellt neue Zulassungsanträge für 15 digitale TV-Programme

10.06.1998 | 39 1998

Am heutigen Mittwoch hat Premiere sowohl bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) als auch bei der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) neue Zulassungsanträge für 15 digitale TV-Programme gestellt.

Die Premiere Medien GmbH & Co. KG, Hamburg, hatte zunächst am 7. Oktober 1997 bei der BLM und der HAM Zulassungsanträge gestellt, die u.a. auf einer Fusion von DF1 und Premiere basierten. Danach sollte Premiere künftig je zur Hälfte der CLT-UFA und der KirchGruppe gehören. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen sollten auch bei den Technik-Gesellschaften Beta Digital und BetaResearch vorgenommen werden, letztere unter Beteiligung der Telekom. Dieses Fusionsvorhaben wurde jedoch am 27. Mai von der Europäischen Kommission aus kartellrechtlichen Gründen untersagt.

Mit heute eingegangenem Schreiben hat Premiere seine damaligen Anträge zurückgenommen. Gleichzeitig legte Premiere der BLM und der HAM neue Zulassungsanträge für digitale Programmangebote vor.

Premiere teilte mit, auf diese Weise der veränderten Sachlage entsprechen zu wollen. Der neue Antrag werde auf der Grundlage der bisherigen Gesellschaftsstruktur von Premiere gestellt (CLT-UFA 37,5 %, Canal+ 37,5 %, KirchGruppe 25 %). Hier werde es zwar mittelfristig zu Veränderungen kommen müssen, diese seien heute jedoch noch nicht absehbar. Zunächst behalte Canal+ noch seine Gesellschafterstellung. Ferner seien durch die Untersagung des in Brüssel angemeldeten Fusionsvorhabens auch die geplanten Veränderungen bei Beta Digital und BetaResearch hinfällig. Die entsprechenden Vereinbarungen der Premiere-Gesellschafter mit den Telekom seien obsolet.

Auch programmlich unterscheidet sich der jetzt vorgelegte Antrag von demjenigen vom 7. Oktober 1997 und umfaßt jetzt weniger Angebote als zuvor. Bei der BLM wurden Zulassungen für folgende Programmangebote beantragt: Premiere Fun TV, Premiere Crime TV, Premiere Golden TV, Premiere Sport, Premiere Sport Plus, Premiere Golf und Premiere Comedy.

Bei der HAM wurden Zulassungen für folgende Programmangebote beantragt: Premiere Pay-Per-View, Premiere Infokanal, Premiere Adventure, Premiere Erotica, Premiere Science Fiction, Premiere Blockbuster, Premiere Kids, Premiere Romance, ferner - soweit noch nötig - für die mehrfach digitale Ausstrahlung des bisherigen (analogen) Premiere-Programms in jeweils veränderter Programmabfolge.

Laut Antrag erfolgt die technische Abwicklung der Programmangebote einschließlich Conditional Access derzeit über Beta Digital als Dienstleister für Premiere. Premiere will als Decoder die d-box einsetzen und für sein Programmbouquet einen eigenen Programmführer (EPG) entwickeln. Den Basisnavigator mit einer übergeordneten Benutzeroberfläche würden die Telekom für den Bereich ihrer Breitbandverteilnetze und Beta Digital für den Satellitenbereich bereitstellen.

Die BLM wird, ebenso wie die HAM, die bei ihr gestellten Zulassungsanträge medienrechtlich prüfen und das dafür vorgesehene Abstimmungsverfahren innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) betreiben. Das darüber hinaus erforderliche medienkonzentrationsrechtliche Prüfverfahren liegt bei der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Entsprechend werden die neuen Anträge umgehend der KEK übermittelt werden.