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Medienrat genehmigt lokales Kabelfernsehen Teuschnitz

28.05.1998 | 34 1998

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1998 den zwischen der Medienbetriebsgesellschaft Oberfranken West mbH und der Antennengemeinschaft Teuschnitz e.V. abgeschlossenen Programmanbietervertrag über die Nutzung des Kabelfernsehkanals K4 im BK-Netz Teuschnitz bis zum 31.05.1999 genehmigt.

Die Antennengemeinschaft Teuschnitz e.V. plant einen örtlichen Informationskanal mit Bildtafeln und Videos zu lokalen Ereignissen auszustrahlen. Der Sendestart soll am 01.06.1998 sein. An das BK-Netz Teuschnitz sind derzeit ca. 400 Wohneinheiten angeschlossen.