Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Medienrat stimmt Neufassung der Jugendschutzrichtlinien zu

28.05.1998 | 31 1998

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1998 der Neufassung der Jugendschutzrichtlinien zugestimmt.

Die Jugendschutzrichtlinien wurden in der Neufassung den Änderungen des Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrags angepaßt, der seit 01.01.1997 in Kraft ist.

Die Landesmedienanstalten streben mit der ARD und dem ZDF neben dem Benehmen über die Jugendschutzrichtlinien und einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung vor allem des § 3 Abs. 5 Rundfunkstaatsvertrag ("Sendungen sind unzulässig, wenn sie offensichtlich geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden") einheitliche Grundsätze für die Anwendung des Jugendschutzes im gesamten Rundfunk an.