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Medienrat stimmt Verlängerung von Anbieterverträgen im Rahmen des DAB-Pilotprojekts Bayern zu

28.05.1998 | 33 1998

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1998 einer Verlängerung der Verträge mit Programm- und Diensteanbietern im Rahmen des DAB-Pilotprojekts Bayern zugestimmt. Eine Verlängerung der Verträge ist notwendig, da die geplante Regeleinführung von Digital Radio zum 01.07.1998 aufgrund der fehlenden fernmelderechtlichen Voraussetzungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht möglich ist. Die nach dem TKG vorgesehene Ausschreibung der DAB-Sendernetze wird voraussichtlich nicht vor dem dritten bzw. vierten Quartal 1998 abgeschlossen sein, so daß der DAB-Regelbetrieb in Bayern nicht vor dem ersten Quartal 1999 beginnen kann.

Der Medienrat hat demnach die Geschäftsführung der Landeszentrale ermächtigt

die öffentlich-rechtlichen Verträge mit den bisher im DAB-Pilotprojekt berücksichtigten Programmanbietern, die weiterhin die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen und

den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zuweisung der Übertragungskapazitäten für Diensteanbieter mit der Bayerischen Medien Technik GmbH jeweils bis zum 31.12.1998 zu verlängern.

Darüber hinaus hat der Medienrat die Geschäftsführung der BLM ermächtigt

den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Anbieter Vil Radio für die Nutzung der Übertragungskapazitäten im AMTV-Verteilstern Nürnberg und

den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Anbieter Magic Media Produktion GmbH unter der Voraussetzung, daß Bedenken gegen die finanzielle Leistungsfähigkeit ausgeräumt werden, für die Nutzung der Übertragungskapazitäten im AMTV-Verteilstern München jeweils bis 31.12.1998 zu verlängern.