Cookie Hinweis

Suche

Pressemitteilungen

Gemeinsame Erklärung zur Markteinführung von "Digital Radio" in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz

28.05.1998 | 38 1998

Die Präsidenten der Landesmedienanstalten von Baden-Württemberg und Bayern, Dr. Hirschle und Prof. Dr. Ring und der Direktor der Landesmedienanstalt von Rheinland-Pfalz, Dr. Hochstein, haben in diesen Tagen eine gemeinsame Erklärung zur Markteinführung von "Digital Radio" in ihren Bundesländern unterzeichnet. Ziel der Erklärung ist es, allen Marktbeteiligten die notwendige Planungssicherheit für das weitere Vorgehen bei der Markteinführung von Digital Radio in den drei Bundesländern zu geben.

Nachdem mit Digital Radio ein marktreifes Produkt vorliegt, gilt es nun möglichst bald den Regelbetrieb aufzunehmen. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz können bei entsprechender Versorgung mit DAB-Netzen ca. 27 Mio. Einwohner Digital Radio empfangen.

Die gemeinsame Erklärung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK), der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und der Landeszentrale für privaten Rundfunk (LPR) Rheinland-Pfalz enthält folgende Eckpunkte:

  • Angestrebt wird eine 80-prozentige technische Versorgung im Kanal K12 bis zum Jahr 2000. Darüber hinaus sollen zusätzliche DAB-Blöcke im VHF-Band III zur Verfügung gestellt werden.
  • Gleichzeitig soll ihn den drei Ländern im L-Band eine zweite Bedeckung sukzessive vor allem in den Ballungsräumen in Betrieb genommen werden. Die Flächenkonturen der zweiten Bedeckung sollen entsprechend den landesspezifischen Bedürfnissen im Lokal- und Regionalradiobereich angepaßt werden.
  • Grundsätzlich sollen die heute bestehenden Versorgungsstrukturen von UKW im Rahmen der technischen Möglichkeiten in DAB abgebildet werden.
  • LfK, BLM und LPR werden beim Sendernetzausbau, bei der Nutzung der verfügbaren Datenraten sowie bei der Errichtung von Datenservern für die Zusammenstellung von N-PAD-Diensten eng zusammenarbeiten. Dabei soll die Bemessung der Capacity Units (CU) für Hörfunkprogramme einheitlich erfolgen.
  • Sie streben gemeinsam Kriterien für die Belegstruktur der ersten und zweiten Bedeckung in ihren Bundesländern an. Dabei sollen die privaten und öffentlich-rechtlichen Programme gleichberechtigt berücksichtigt werden.
  • Im Bereich der N-PAD-Dienste sollen Entwicklungmöglichkeiten für länderübergreifend organisierte Angebote geprüft werden. Dabei muß die Gestaltung und Nutzung sowohl der N-PAD als auch der PAD-Dienste mit der Verkehrssicherheit vereinbar sein.
  • Die beteiligten Landesmedienanstalten streben einen Ausgleich der Kosten zwischen den Netzen der ersten und zweiten Bedeckung an. Man wird sich dabei an den standortspezifischen Kosten, den Reichweiten der Sender und den ausgestrahlten Datenraten orientieren.
  • Die drei Landesmedienanstalten erklären sich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Mittel zur Unterstützung der privaten DAB-Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Diese Förderung wird als Anschubförderung gestaltet und ist degressiv angelegt.
  • Die Landesmedienanstalten werden prüfen, inwieweit sie Haushaltsmittel zur Information der Öffentlichkeit über diese neue Technologie bereitstellen können.
  • Bei der Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens zur Veranstaltung von Digital Radio-Programmen und N-PAD-Diensten werden die drei Landesmedienanstalten eng zusammenarbeiten.

Die Landesmedienanstalten von Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz bieten weiteren Landesmedienanstalten, privaten Veranstaltern, öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern, Netzbetreibern und sonstigen Interessenten an, sich dieser Erklärung anzuschließen.


05.05.98

 Gemeinsame Erklärung

des Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation (LfK)

des Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und

des Direktors der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR)

zur Markteinführung von

Digital Radio

in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz

 Digital Audio Broadcasting (DAB) ist im Rahmen von Eureka 147 seit 1990 entwickelt und standardisiert worden. Seit 1995 sind u.a. in Pilotprojekten in Baden-Württemberg und Bayern Sendernetze für DAB errichtet und entsprechende Versuchsabstrahlungen von neuen digitalen Hörfunkprogrammen und Datenrundfunkdiensten durchgeführt worden. In Rheinland-Pfalz sind umfangreiche technische Planungen ebenfalls im wesentlichen abgeschlossen. Die Landesmedienanstalten haben in Zusammenarbeit mit den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese technologische Erprobungsphase maßgeblich mit unterstützt und im Interesse der privaten Rundfunkveranstalter die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen mitentwickelt. Eine Vielzahl von Beteiligten (öffentlich-rechtlicher Rundfunk, private Hörfunkveranstalter, DTAG, BMPT/ Regulierungsbehörde, Unterhaltungselektronik-Industrie u.v.m.) haben jeweils das ihre dazu beigetragen, daß man zwischenzeitlich davon ausgehen kann, daß ein marktreifes Produkt in Form "Digital Radio" zur Markteinführung ansteht.
 

Nun sind die medien- und landespolitischen Rahmenbedingungen für den Regelbetrieb weiter fortzuentwickeln, damit diese zukunftssichernde Infrastruktur und Technologie rasch für den Verbraucher zur Verfügung gestellt werden kann.
 

Die industriepolitischen Bedeutung von Digital Radio ist allen voran für die Unterhaltungs-elektronik-Industrie besonders groß. Aber auch für die Weiterentwicklung des heutigen terrestrischen UKW-Hörfunks ist DAB von wesentlicher Bedeutung. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz können bei entsprechender Versorgung mit DAB-Netzen ca. 27 Mio Einwohner Digital Radio empfangen.
  

Um den Marktbeteiligten (Unterhaltungselektronik-Industrie, private Veranstalter, Netz-betreiber u.a.) die notwendige Planungssicherheit für das weitere Vorgehen bezüglich "Digital Radio" in den genannten Bundesländern zu geben, erklären die eingangs erwähnten Landesmedienanstalten hierzu folgendes:
 

In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz soll im Kanal K 12, beginnend im Jahr 1998, bis zum Jahr 2000 nach Möglichkeit eine Versorgung von 80 % und bis zum Jahr 2008 eine weitgehende flächendeckende Versorgung mit Digital Radio erzielt werden. Die Landesmedienanstalten werden sich darüber hinaus dafür einsetzen, daß zusätzliche DAB-Blöcke im VHF-Band III zur Ausstrahlung von weiteren Digital Radio-Programmen zur Verfügung gestellt werden. Sie werden hierzu mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten.

Im gleichen Zeitraum werden die im Wiesbadener Plan für die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz geplanten Flächen der zweiten Bedeckung sukzessive in Betrieb genommen. Diese Flächen werden jedenfalls in den Ballungsräumen ausgebaut. Ein weiterer Ausbau im L-Band soll nur dort vorgenommen werden, wo dies aufgrund der jeweiligen landestypischen Gegebenheiten (Topographie) wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Die o.g. Landesmedienanstalten gehen hierbei davon aus, daß auch für diese Versorgungsflächen Frequenzblöcke im VHF-Band III zur Verfügung gestellt werden. Ungeachtet dessen wird jedoch dort mit dem L-Band-Blöcken begonnen, wo sich heute keine Alternativen abzeichnen, bzw. eine wirtschaftlich tragfähige Versorgung hergestellt werden kann.

Die o.g. Landesmedienanstalten werden bei der Koordinierung von VHF-Blöcken für die zweite Bedeckung, vor allem im grenznahen Bereich, zusammenarbeiten und gemeinsame Versorgungskonzepte entwickeln. Sie erwarten hierbei entsprechende Unterstützung durch die Regulierungsbehörde und zügige Bereitstellung dieses Frequenzbereiches.

Die o.g. Landesmedienanstalten werden die Flächenkonturen der zweiten Bedeckung entsprechend ihren landesspezifischen Bedürfnissen im Lokalradiobereich bzw. im regionalen Bereich anpassen. Sie werden bei dieser Konkretisierung/ Umplanung zusammenarbeiten und entsprechende abgestimmte Vorschläge der Regulierungsbehörde unterbreiten.

Die o.g. Landesmedienanstalten erklären, daß sie bei der Versorgung der Flächen in den jeweiligen Bundesländern darauf achten, daß bestehende Versorgungsstrukturen, wie sie heute von UKW bekannt sind, im Rahmen der technischen Möglichkeiten abgebildet werden. Sie werden hierzu prüfen, inwieweit benachbarte Blöcke ggf. auch im anderen Bundesland, vor allem im grenznahen Bereich, mitausgestrahlt werden können, um die heute gegebenen Überstrahlungen abbilden zu können.

Beim Ausbau der DAB-Sendernetze werden die o.g. Landesmedienanstalten darauf achten, daß der Ausbau der zweiten Bedeckung nur dort stattfindet, wo bereits entsprechende Programme der ersten Bedeckung empfangbar sind. Der Ausbau der zweiten Bedeckung soll mit dem Ziel aufeinander abgestimmt werden, auch im grenznahen Bereich eine geschlossene landesübergreifende Versorgung sicherzustellen.

Die o.g. Landesmedienanstalten vereinbaren, bei der Lösung der im Bereich des Sendernetzausbaus, der effizienten und optimierten Nutzung der verfügbaren Datenraten sowie bei der Errichtung von Datenservern für die Zusammenstellung von NPAD-Diensten anstehenden Fragen eng zusammenzuarbeiten. Sie sehen vor, hierzu gemeinsame Entwicklungs- und Forschungsprojekte parallel zur Markteinführung zu betreiben, um diesen innovativen Service baldmöglichst einer optimierten Nutzung für private Hörfunkveranstalter und Dritte zur Verfügung zu stellen.

Im Interesse einer möglichst hohen Programmvielfalt werden die o.g. Landesmedien-anstalten die Datenrate für Hörfunkangebote wie auch für Datendienste dem Stand der Technik entsprechend optimieren. Die Bemessung der zur Verfügung zu stellenden Capacity Units (CU) soll für Hörfunkprogramme einheitlich und am Musikformat orientiert erfolgen. Diese Abstimmung soll sowohl für Endgerätehersteller als auch für Sendernetzbetreiber als verlässliche Größenordnung dienen.

Bezüglich der Umsetzung des technischen Standards zur Nutzung der technischen Möglichkeiten des DAB-Systems, wie er von Eureka 147 entwickelt wurde, werden die Landesmedienanstalten zusammenarbeiten. Hierbei sollen vor allem auch im Interesse der privaten Veranstalter Einführungsszenarien für bereits vorgenommene Standardisierungen entwickelt werden.

Die o.g. Landesmedienanstalten werden unter Beachtung des dualen Rundfunks eine an gemeinsamen Kriterien orientierte Belegungsstruktur für die erste und zweite Bedeckung in ihren Bundesländern anstreben. Dabei gehen sie davon aus, daß langfristig die DAB-Technologie nur dann zum Erfolg geführt werden kann, wenn - nach einer Übergangsphase in der ersten Ausbaustufe - sowohl in etwa die Abbildung der sich entwickelnden UKW-Landschaft als auch die gleichgewichtige Berücksichtigung von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen in DAB-Netzen erfolgt. Bei NPAD-Diensten gehen die Landesmedienanstalten davon aus, daß es keine getrennte Abwicklung für öffentlich-rechtliche und private Nutzer in diesem Bereich gibt, sondern daß im Interesse einer optimierten Datenratennutzung diese Dienste gemeinsam über einen Datenserver abgewickelt werden.

Die o.g. Landesmedienanstalten werden prüfen, inwieweit sich im Bereich der NPAD-Dienste Entwicklungsmöglichkeiten für länderübergreifend organisierte Angebote ergeben.

Die Landesmedienanstalten werden aus Akzeptanzgründen darauf hinwirken, daß die Gestaltung und Nutzung von NPAD- und PAD-Diensten mit der Verkehrssicherheit vereinbar ist.

Die o.g. Landesmedienanstalten gehen davon aus, daß die Ausstrahlungsleistung über DAB-Netze in den betreffenden Ländern so angeboten wird, daß prohibitive Entgelte für die Markteinführung dieser Technologie vermieden werden. Insofern wird auf einen Ausgleich der Kosten zwischen den Netzen der ersten und zweiten Bedeckung im Rahmen der Organisation des Senderbetriebes hingearbeitet. Die zu erhebenden Entgelte sollen sich sowohl an den standortspezifischen Kosten und der Reichweite des Senders als auch an der ausgestrahlten Datenrate orientieren. Die Landesmedienanstalten werden bezüglich der Preisgestaltung mit den jeweiligen Sendernetzbetreibern eng zusammenarbeiten.

Die o.g. Landesmedienanstalten erklären sich bereit, im Rahmen der technischen Infrastrukturförderung nach Maßgabe der Haushaltspläne, Mittel zur Unterstützung der privaten DAB-Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Diese Förderung soll als Anschubförderung gestaltet werden und degressiv angelegt sein. Im Gegenzug dazu wird im vorgenannten Zeitraum die Förderung für analoge Netze sukzessive zurückgefahren. Ausschließlich über DAB abgestrahlte Hörfunkprogramme sollen höhere Förderung erhalten.

Um möglichst hohe Synergie bei Forschungsprojekten zu erzielen, werden sich die o.g. Landesmedienanstalten weiterhin frühzeitig über geplante Forschungsaktivitäten bezüglich "Digital Radio" informieren und diese soweit wie möglich abstimmen und die erzielten Ergebnisse austauschen.

Die o.g. Landesmedienanstalten erachten es für notwendig, daß im Rahmen von imagebildenden Maßnahmen "Digital Radio" dem Verbraucher nahegebracht wird und daß umfangreiche Informationen über diese neue Hörfunktechnologie stattfinden. Die Landesmedienanstalten werden im Rahmen ihrer Haushaltsplanungen überprüfen, inwieweit zur Information der Öffentlichkeit Mittel bereitgestellt werden können.

Die o.g. Landesmedienanstalten werden für die privaten Veranstalter in den betreffenden Ländern Workshops durchführen. Die Themen und Informationsreihen für private Veranstalter sollen hierbei abgestimmt und koordiniert werden.

Die o.g. Landesmedienanstalten werden bei der Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens zur Veranstaltung von Digital Radio-Programmen und NPAD-Diensten über die DAB-Netze eng zusammenarbeiten. Vor allem bezüglich der Aufteilung der Datenraten für Hörfunk und N-PAD-Dienste, sowie der rechtlichen Regelungen wird man sich weitgehend abstimmen.

Die LfK, LPR und BLM werden bei der Umsetzung der vorgenannten Punkte eng zusammenarbeiten und bieten, im Interesse der Entwicklung von Digital Radio in Deutschland, in diesen Fragen auch weiteren Landesmedienanstalten, privaten Veranstaltern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Zusammenarbeit an. Diese sind ebenso wie die Netzbetreiber und weitere Interessierte aufgerufen und eingeladen, sich dieser Erklärung anzuschließen.