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Medienrat stimmt Verlängerung der Genehmigung für das lokale Kabelfernsehen und RTL-Fenster Rosenheim zu

17.12.1998 | 68 1998

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 1998 der Verlängerung der Genehmigung des Anbieters Regionalfernsehen Rosenheim Programmanbieter GmbH für das RTL-Fenster und das Kabelfernsehen Rosenheim sowie der Ensemble am Chiemsee GmbH für das RTL-Fenster Rosenheim bis zum 31.12.2006 zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wurde der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse an der Regionalfernsehen Rosenheim Programmanbieter GmbH.

Die Verteilung der Gesellschafteranteile stellt sich künftig wie folgt dar:

  • Herr Hans W. Wabbel
65 %
  • Oberbayerisches Volksblatt Druck- und 33 % Verlags GmbH
33 %
  • Herr Norbert Haimerl
2 %

Die Beteiligung der Oberbayerischen Volksblatt Druck- und Verlags GmbH, die bereits am drahtlosen Hörfunk in Rosenheim beteiligt ist, ist im Fernsehen möglich, wenn durch die in Art. 27 Abs. 5 Satz 2 BayMG genannten Vorkehrungen vorherrschende Meinungsmacht verhindert wird. Vorherrschende Meinungsmacht innerhalb der Regionalfernsehen Rosenheim Programmanbieter GmbH durch einen Gesellschafter ist dadurch ausgeschlossen, daß die Beschlüsse jeweils mit einfacher Mehrheit erfolgen müssen und hierdurch ein dominierender Einfluß der Oberbayerischen Volksblatt Druck- und Verlags GmbH durch ihre lediglich 33 %ige Beteiligung nicht gegeben ist.