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Duales Hörfunksystem auf dem Prüfstand - Übergreifende Schiedsstelle für öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk gefordert

14.10.1998 | 1998

München. Hinsichtlich seiner Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen ist der Privatfunk in Deutschland immer noch ein "Hörfunk zweiter Klasse" innerhalb des dualen Rundfunksystems. Er muß im Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Mitbewerber mit gravierenden Benachteiligungen leben. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), die während des 11. BLM-Rundfunkkongresses präsentiert worden ist. Erhoben wurde das Gutachten von der Arbeitsgruppe Kommunikationsforschung München (AKM).

Eines der wichtigsten Ergebnisse der umfassenden Studie ist, daß die UKW-Frequenzausstattung der privaten Hörfunkveranstalter sehr schlecht ist. 20.000 Kilowatt Sendeleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen 6.500 Kilowatt beim privaten Hörfunk gegenüber. Während den ARD-Wellen 950 Frequenzen zur Verfügung stehen, verfügen die privaten Landes- und Regionalprogramme nur über rund 250 Frequenzen. 80 Prozent der 140 deutschen Programme mit einer hohen Strahlungsleistung über 100 Kilowatt gehören zur ARD.Trotz der Wettbewerbsnachteile konnten die Privaten ihren Marktanteil stetig ausbauen - im Bundesdurchschnitt liegt er 1998 bei 44,2 Prozent gegenüber 40,1 Prozent im Jahr 1995. Auch als Arbeitgeber ist der Privatfunk nicht zu unterschätzen: Ende 1996 arbeiteten rund 7.400 feste und freie Angestellte bei kommerziellen Anbietern.

Weiterhin geht aus dem Gutachten hervor, daß in den einzelnen Bundesländern im Durchschnitt auf sechs öffentlich-rechtliche drei private landesweite Senderketten kommen, wobei die Finanzierungsgrundlagen vollkommen andere sind: Rundfunkgebühren und Nettowerbeeinnahmen zusammengenommen, schätzt der VPRT, standen der ARD 1997 rund 4,4 Milliarden Mark zur Veranstaltung von Radio zur Verfügung. Dagegen stehen ca. 760 Millionen Mark, die die Privaten im vergangenen Jahr an Nettowerbeeinnahmen erwirtschafteten.

Besonderen Augenmerk legt die AKM-Studie auf die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben und die Zulassungspraxis. Bemängelt wird unter anderem, daß für rund 50 Prozent der landesweiten privaten Stationen im Zulassungsbescheid Wortanteile festgeschrieben werden, die sich allerdings nicht im jeweiligen Landesrundfunkgesetz finden lassen. Diesen erschwerten Bedingungen steht der Trend der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegenüber, ihre Programme zunehmend zu versparten. Die Frequenzüberversorgung erlaube es dem ARD-Hörfunk, neue Spartenprogramme zu planen und zu realisieren und reichweitenschwache Programme durch massenattraktive Formate zu ersetzen, so das Gutachten.

Hans-Dieter Hillmoth, Vizepräsident und Fachbereichsvorsitzender Hörfunk des VPRT, nahm die Studie zum Anlaß, im Anschluß an deren Präsentation die aus VPRT-Sicht notwendigen Schritte zu formulieren. Neben einer faireren Verteilung der Frequenzen und der reinen Gebührenfinanzierung der ARD-Wellen, um einer weiteren Verspartung vorzubeugen, gehören dazu eine konkrete Definierung des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages und die Neuorganisation der ARD-Aufsichtsgremien. Hillmoth plädierte dafür, gegebenenfalls auf ein "externes Kontrollmodell" umzusteigen.

Die Idee einer gemeinsamen übergreifenden Schiedsstelle für öffentlich-rechtliche und private Veranstalter fand bei den Podiumsteilnehmern im Anschluß Anklang. BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring hob in diesem Zusammenhang hervor, daß eine solche Stelle in übergeordneten Fragen, die sowohl den Privatfunk als auch den öffentlich-rechtlichen Hörfunk betreffen, entscheiden könnte. Dies gelte vor allem in Fragen der gleichgewichtigen Frequenzverteilung sowie im Hinblick auf die Definition des Programmauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender. Der Vorschlag Achim Rohnkes, Geschäftsführer ARD-Werbung Sales & Services, in Sachen Werbung auf "systemübergreifende Gattungspartnerschaft" zu setzen, stieß bei den Vertretern des Privatfunks auf taube Ohren. Vielmehr setzten die Anwesenden auf ein Ende der Mischfinanzierung des ARD-Hörfunks. Wolf-Dieter Ring wies dabei auf ein aktuelles Diskussionspapier der EU hin, das ähnliche Richtungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorzeichnet.