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Bayerische Landeszentrale für neue Medien schreibt DAB-Frequenzen aus

08.01.1999 | 1 1999

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat am 08. Januar 1999 die Nutzungsmöglichkeiten von terrestrischen Übertragungskapazitäten im Rahmen der Regeleinführung von Digital Radio in Bayern ausgeschrieben.

Digital Radio ist ein digitales terrestrisches Übertragungssystem, das insbesondere bei mobilem Empfang von Hörfunkprogrammen neben einem störungsfreien Empfang auch die Übertragung von programmbegleitenden Informationen bzw. Daten ermöglicht.

Die aktuelle Ausschreibung beinhaltet zwei überregionale Hörfunkprogramme sowie jeweils fünf lokale Hörfunkprogramme in den Sendegebieten München, Nürnberg, Augsburg und Ingolstadt.

Für die Nutzung der Übertragungskapazitäten können sich auch Anbieter bereits bestehender Hörfunkprogramme und Anbietergemeinschaften nach dem Bayerischen Mediengesetz bewerben. Soweit die Anzahl der Bewerber die vorhandenen Übertragungskapazitäten übersteigt, wird die Landeszentrale eine Auswahl unter den berücksichtigungsfähigen Bewerbern treffen. Dabei können solche Angebote bevorzugt berücksichtigt werden, die durch neue Programmelemente zu einer Erweiterung der Programmvielfalt im jeweiligen Versorgungsgebiet beitragen und gleichzeitig programmbegleitende Informationen anbieten. Daneben können überregionale Hörfunkprogramme, die im überregionalen Versorgungsgebiet nicht berücksichtigt wurden, in den lokalen Sendegebieten ausgestrahlt werden. Ergänzend können auch bereits vorhandene UKW-Hörfunkprogramme simulcast in DAB-Netzen ausgestrahlt werden.

Der Regelbetrieb von Digital Radio soll vorbehaltlich der fernmelderechtlichen Verfügbarkeit der ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten im Mai 1999 beginnen. Die medienrechtliche Genehmigung für Hörfunkprogramme wird auf acht Jahre erteilt.