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Pressemitteilungen

Änderungen beim Teilnehmerentgelt

13.01.1999 | 3 1999

Inhaber eines Breitbandkabelanschlusses in Bayern mußten bisher für den Bezug von Rundfunkprogrammen ein monatliches Teilnehmerentgelt von DM 3,30 entrichten. Mit der Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes wurde das Teilnehmerentgelt ab dem 1. Januar 1999 je Wohneinheit auf maximal DM 2,00 reduziert. Die Rechnungstellung für das Teilnehmerentgelt erfolgt nunmehr bayernweit durch die Bayerische Medien-Servicegesellschaft mbH (BayMS) im Auftrag der Landeszentrale. Während das Teilnehmerentgelt bisher quartalsweise oder jährlich einkassiert wurde, wird es zukünftig im Regelfall zur Jahresmitte als Jahresbetrag erhoben. Daneben gibt es die Möglichkeit der jährlichen Vorauszahlung zum Anfang des Jahres, bei der ein Rabatt in Höhe eines Monatsbeitrags eingeräumt wird.

Die Jahresrechnungen für das 1999 zu entrichtende Teilnehmerentgelt haben die Kabelkunden in den meisten Regionen Bayerns in den vergangenen Wochen erhalten. Die Kunden in den Regionen Oberland und Main/Rhön sowie in den Regionen Hof, Augsburg, Rosenheim und Deggendorf werden die Rechnungen für das Teilnehmerentgelt und weitere Informationen im Laufe des Monats Februar erhalten.

Der Hauptanteil des Teilnehmerentgelts wird zur Unterstützung lokaler und regionaler Rundfunkprogramme verwendet. Damit trägt das Teilnehmerentgelt in Bayern zu einer Programmvielfalt bei, die es in keinem anderen Bundesland gibt.
Fragen zum Teilnehmerentgelt beantwortet die Bayerische Medien-Servicegesellschaft in Nürnberg telefonisch unter 0911/94 642-100.