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Medienrat erteilt Medienverein Würzburg e.V. die Anerkennung

17.06.1999 | 49 1999

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Juni 1999 dem "Medienverein Würzburg e.V." für die Planungsregion 2 die Anerkennung unter der Bedingung erteilt, daß ein Beschluß des Verwaltungsrats nachgewiesen wird, wonach abgelehnte Neubewerber auf ihr Widerspruchsrecht nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der Vereinssatzung hingewiesen werden.

Nachdem die Medienbetriebsgesellschaften zum 1. Januar 1999 aus ihren Rechten und Pflichten nach dem Bayerischen Mediengesetz entlassen worden sind, sollen die Interessen der lokalen und regionalen Kräfte bei der Rundfunkorganisation durch Medienvereine wahrgenommen werden. Die Medienvereine haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ein qualifiziertes Anhörungsrecht.

Der Medienverein Würzburg e.V. zählt kommunale Gebietskörperschaften, Anbieter und Organisationen, die zuvor an der Medienbetriebsgesellschaft GmbH Würzburg beteiligt waren, zu seinen Mitgliedern. Der Bischöfliche Stuhl Würzburg ist ebenfalls Mitglied des Vereins.