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Medienrat faßt Beschluß zur Fortentwicklung des bayerischen Lokalfernsehkonzepts

22.07.1999 | 63 1999

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 22. Juli 1999 zur Fortentwicklung des bayerischen Lokalfernsehkonzepts folgenden Beschluß gefaßt:

  1. Wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Werbevermarktung des lokalen Fernsehens ist die Fortentwicklung des Programmangebots. Der Medienrat befürwortet auf Basis der Erkenntnisse aus den Lokalfernseh-Pilotprojekten die Entwicklung eines Mischmodells, in dem das lokale Fernsehangebot als programmlicher Schwerpunkt mit einem begrenzten Anteil an Wiederholungen des lokalen Programmteils ergänzt wird sowohl durch externe Programmzulieferung als auch durch eigenproduzierte Programmteile, die in Kooperation der Lokalstationen, insbesondere der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Fernsehprogrammanbieter (ABF) erstellt werden. Die Übernahme eines zentralen Mantelprogramms ist nicht zwingend. Das Zulieferprogramm, das auch aus zugelieferten Sendungen unterschiedlicher Herkunft entwickelt werden kann, soll das lokale Programmangebot harmonisch ergänzen und vor allem auch Bezüge aus Bayern aufweisen.
     
  2. Zielsetzung der Fortentwicklung des lokalen Fernsehkonzepts in Bayern ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Sicherung des vielfältigen lokalen Programmangebots in Bayern. Der Medienrat unterstützt deshalb die Bemühungen der Landeszentrale zur Entwicklung eines gemeinsamen Vermarktungsmodells für Lokalfernsehen zur Akquirierung überregionaler Werbeeinnahmen. Im Hinblick auf die Auswahl eines geeigneten Vermarktungsunternehmens kommt es darauf an, daß das Vermarktungsmodell auch den Interessen der kleineren und mittleren Lokalfernsehstationen Rechnung trägt. Dies wird am besten gewährleistet durch die Realisierung von Flächenkombinationen und die Einführung eines Sockelbetrags für die Erlösverteilung.
     
  3. Der Medienrat begrüßt, daß der Bayerische Rundfunk endlich ein konkretes Angebot für eine Programmzulieferung im Rahmen einer zweijährigen Entwicklungsphase vorgelegt hat. Wichtige Voraussetzung für die geplante Programmkooperation mit dem Bayerischen Rundfunk ist die deutliche Bereitschaft des BR, eine flexible Kooperationslösung zusammen mit der BLM und den Lokal-TV-Stationen zu entwickeln und ein zeitnaher Abschluß der Verhandlungen. Mögliche Kosten für Progammzulieferungen dürfen nicht die Bemühungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des lokalen Fernsehens konterkarieren.
     
  4. Die Entscheidung über das lokale Fernsehkonzept steht in engem Zusammenhang mit der bundesweiten Lokalfernseh-Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die nationale Vermarktung. Sowohl von ARD Sales & Media Services (AS&S), der gemeinsamen Vermarktungstochter der ARD, als auch von Media 1, der Vermarktungsgesellschaft von SAT.1, liegen interessante Vermarktungsangebote vor, die auch Programmzulieferungen beinhalten. Die Geschäftsführung der Landeszentrale wird gebeten, beim bundesweiten Aufbau gemeinsamer Vermarktungs- und Programmstrukturen für Lokalfernsehen die Interessen der bayerischen Lokalstationen gemäß der Vorgaben in den Ziffern 1 bis 3 sicherzustellen.