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Medienrat beschließt Änderung der Kanalbelegungssatzung

14.10.1999 | 73 1999

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 1999 folgende Änderungen der Kanalbelegungssatzung (KBS) beschlossen:

- Der mit Bescheid vom 25. Juni 1999 von der Landeszentrale genehmigte Nachrichtensender N 24 der ProSieben-Gruppe wird nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KBS im Rahmen der deutschsprachigen Spartenprogramme Information/Bildung berücksichtigt und in Abschnitt I. Nr. 4 der Anlage 2 der KBS in das Pflichtkontingent für die Netzbetreiber aufgenommen. Gleichzeitig wird EuroNews aus dem Pflichtkontingent herausgenommen. Weitere Sender im Pflichtkontingent sind n-tv und BR alpha. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist, dass N 24 ein thematisch umfassenderes Programmangebot als EuroNews erwarten lässt. Für die Beibehaltung des Programms BR alpha im Pflichtkontingent spricht dessen Programm, das mehr auf Bildung als auf Information abgestellt ist. Für die Beibehaltung von n-tv spricht der Zuschauermarktanteil, der deutlich höher ist als bei EuroNews.

- Um technische Reichweiten der genehmigten Digital Radio-Programme und damit ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu verbessern, sollen diese Programme in die Kabelanlagen in analoger Technik eingespeist werden. Die KBS berücksichtigt derzeit lediglich die Einspeisung von terrestrisch verbreiteten UKW-Programmen. Um die Einspeisung von Digital Radio-Programmen zu ermöglichen, werden in Abschnitt II. Nr. 1. und 2. der Anlage 2 der KBS die Worte "UKW-Hörfunkprogramme" jeweils durch das Wort "Hörfunkprogramme" ersetzt.

- Am 30. September 1999 ist die Weiterverbreitungsgenehmigung für das Fernsehprogramm MCM Euromusique ausgelaufen, ohne dass eine Verlängerung beantragt wurde. Das Programm MCM wird deshalb in Abschnitt I. Nr. 6 der Anlage 2 der KBS gestrichen.