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Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsver-hältnisse bei Kabel 1

29.04.1999 | 40 1999
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 29. April 1999 die Fortsetzung der Anbietertätigkeit nach Änderung der Inhaber- und Beteiligungs-verhältnisse beim nationalen Fernseh-programmanbieter Kabel 1 genehmigt.

Allein-Inhaber der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH ist die ProSieben Media AG. An dieser hielten bisher
· die Rewe Zentralfinanz e.G.(40,0 %)
· Thomas Kirch (24,5 %)
· BHF Bank AG & Bayerische Hypotheken - und  Wechselbank (35,0 %)
 des stimmberechtigten Grundkapitals.

Innerhalb der ProSieben Media AG haben sich die stimmberechtigten Kapitalanteile wie folgt geändert:

· Thomas Kirch58,43 %
· Rewe Beteiligungs GmbH41,56 %

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hatte die Veränderung der Beteiligungsverhältnisse an der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH in ihrer Sitzung am 23.03.1999 als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich eingestuft.