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Medienrat beschließt Ausschreibung einer Mittelwellenfrequenzkette für überregionales Hörfunkprogramm

18.03.1999 | 23 1999
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 18. März 1999 die Geschäftsführung beauftragt, die Nutzung einer Mittelwellenfrequenzkette für ein überregionales Hörfunkprogramm auszuschreiben.

In den vergangenen Jahren haben sich mehrfach Unternehmen mit Projekten an die Landeszentrale gewandt, in deren Rahmen die Mittelwelle für Hörfunkprogramme genutzt werden sollte. Bisher hat die BLM aus technischen, wirtschaftlichen und konzeptionellen Gründen von der Organisation von Mittelwellenfrequenzen für Rundfunkprogramme abgesehen.

Eine Mittelwellen-Frequenz wird im Rahmen eines Betriebsversuchs der Deutschen Telekom AG in München derzeit getestet. Weitere Kleinleistungsmittelwellenfrequenzen sind in Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg geplant. Interesse an einer Nutzung dieser Frequenzen haben bisher fünf Unternehmen bekundet. Parallel zur Ausschreibung wird das fernmelderechtliche Koordinierungs- und Abstimmungsverfahren von der BLM eingeleitet.

Rechtliche Grundlage für die öffentliche Ausschreibung der Mittelwellenfrequenzkette für ein überregionales Hörfunkprogramm bildet der Art.3 Abs. 5 Satz 1 des Bayerischen Mediengesetzes, wonach die Landeszentrale grundsätzlich die Möglichkeit hat, Hörfunkprogramme in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft über Mittelwelle zu betreiben, sofern die wirtschaftliche Tragfähigkeit ausreichend berücksichtigt wird. In Gesprächen mit potentiellen Bewerbern wurde deutlich, daß einerseits auf Basis überregionaler Konzepte wirtschaftliche Chancen für die Nutzung der Mittelwelle bestehen, andererseits aber auch eine Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage des lokalen Hörfunks auszuschließen ist.