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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von EuroNews zurück

02.02.2000 | 3 2000

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 1. Februar 2000 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von EuroNews gegen die Änderung der zur Kanalbelegungssatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zurückgewiesen. EuroNews hatte gegen die Änderung der Kanalbelegungssatzung vom Oktober 1999 geklagt, nachdem das Programm aus dem einzuspeisenden Pflichtkontingent für Netzbetreiber herausgenommen und statt dessen der Nachrichtensender N 24 aufgenommen wurde. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sollte es der Landeszentrale untersagen, die Änderungssatzung zu vollziehen. Nach der gestrigen Entscheidung kann die BLM die Einspeisung von N 24 in die bayerischen Kabelnetze weiter fortsetzen.