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Pressemitteilungen

Jugendschutzaktivitäten der Landeszentrale im 2. Halbjahr 1999

10.02.2000 | 13 2000

Die Überprüfung der von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zugelassenen Hörfunk- und Fernsehanbieter hinsichtlich der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und Programmgrundsätze im 2. Halbjahr 1999 führte lediglich zu einer Beanstandung:

Im Programm des Anbieters tm3 wurde um 22.05 Uhr der Spielfilm "Passagier 57" ausgestrahlt. Der Film wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nicht unter 18 Jahren freigegeben. Bei einer Sendezeit um 22.05 Uhr hätte die gekürzte Fassung des Films ausgestrahlt werden müssen, da nach § 3 Abs. 2 Satz 3 RStV Filme, die nach dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren nicht freigegeben sind, nur zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr verbreitet werden dürfen.
Der Anbieter teilte der Landeszentrale mit, dass bezüglich des Films "Passagier 57" dem Sender zwei Fassungen vorlagen und versehentlich das falsche Band eingelegt wurde. Von der Seite der BLM erfolgte eine formale Beanstandung wegen des festgestellten Verstoßes. Da es sich seitens tm3 um den ersten Verstoß gegen die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 3 RStV handelte, sah die Landeszentrale jedoch in diesem Fall wegen der präventiven Wirkung des Feststellungs- und Missbilligungsbescheides von der Einleitung eines Ordnungwidrigkeitenverfahrens ab.

Bundesweite Abstimmungsverfahren
Im Januar 1999 übernahm die BLM den Vorsitz der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) der Landesmedienanstalten. Im Berichtszeitraum hat die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) in fünf Sitzungen insgesamt 29 Einzelfälle behandelt. Acht dieser Fälle wurden mit einer Empfehlung der GSJP an die zuständige Landesmedienanstalt versehen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. In 20 Fällen erging die Empfehlung, nicht rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Den größten Anteil der in die GSJP eingebrachten Sendungen bilden die Talkshows im Nachmittagsprogramm der privaten Fernsehveranstalter. Hier wurden insgesamt 14 Sendungen geprüft, bei vier Talkshows empfahl die GSJP der zuständigen Landesmedienanstalt, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Dies waren drei Talkshows im Programm von RTL und eine "Arabella"-Talkshow von ProSieben.

Mit dem Vorsitz der GSJP ging auch die Dokumentationsstelle Talkshows an die BLM über. Seit der Übernahme der Dokumentationsstelle wurden täglich alle bei den Anbietern ProSieben, RTL und SAT.1 ausgestrahlten Daily-Talksendungen von der BLM aufgezeichnet und ausgewertet. Dies waren im zweiten Halbjahr 1999 insgesamt 1511 Talkshows. Von Juli bis November 1999 fand eine Vollbeobachtung statt. Im Dezember wurden die Talkshows gesichtet, die aufgrund eines problematischen Titelthemas auffielen. Die Beobachtung erfolgte einerseits im Hinblick auf die Jugendschutzbestimmungen, andererseits wurde auch überprüft, ob die im Juni 1998 verabschiedeten "Freiwilligen Verhaltensgrundsätze" des VPRT eingehalten wurden. Dabei stellte die GSJP in zahlreichen Fällen eine mangelnde Umsetzung fest. Der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt den Landesmedienanstalten die Möglichkeit, in Zukunft bestimmte Sendeformate, beispielsweise Talkshows, auf spätere Sendezeiten zu verlegen, wenn sie zum Schluss kommen, dass diese Formate in der Gesamtbewertung einem Einzelverstoß gleichkommen.