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Radio Melodie bleibt in München terrestrisch auf Sendung

23.03.2000 | 16 2000

Mit Befriedigung hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) zur Kenntnis genommen, dass das Verwaltungsgericht München in seinem Beschluss vom 28. Februar in Sachen 89 Hit FM gegen BLM wegen der Stützfrequenz 104,0 MHz in München für Radio Melodie den Antrag auf eine Abschaltung des Programms von Radio Melodie abgelehnt hat. Da die Begründung des Verwaltungsgerichts München zur Rechtswidrigkeit der Vergabe der Stützfrequenz an Radio Melodie nach Ansicht der Landeszentrale allerdings wenig überzeugend ist, wird die BLM gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München weiter vorgehen. Insbesondere wird dabei nicht der wirtschaftliche Aspekt des Sendebetriebs im lokalen Hörfunk München berücksichtigt.

Darüber hinaus greift der Beschluss des Verwaltungsgerichts München, der die BLM verpflichtet, die terrestrische Frequenz 104,0 MHz in die Neuorganisation des lokalen Hörfunks München einzubeziehen, in die Rechtsstellung der Landeszentrale als öffentlich-rechtliche Trägerin der privaten Rundfunkangebote in Bayern ein. Dies ist verfassungsrechtlich problematisch, da nur die Landeszentrale nach Art. 11 BayMG die verfügbaren Übertragungskapazitäten festlegt.