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Medienrat missbilligt problematische Programmentwicklung im Hörfunk

06.04.2000 | 23 2000

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich in seiner Sitzung am 6. April 2000 anhand von drei konkreten Programmbeiträgen mit einer problematischen Entwicklung im Hörfunk befasst, die insbesondere im Bereich der Unterhaltung, der Comedy sowie der Kommentierung eine Tendenz aufweist, die einer verantwortlichen Programmgestaltung mit Blick auf die Programmgrundsätze, die Bestimmungen zum Jugendschutz und gesellschaftliche Wertefragen zuwider läuft. Der Medienrat hat in diesem Zusammenhang folgenden Beschluss verabschiedet:

"Der Medienrat beobachtet mit Sorge die in einigen Hörfunkprogrammen festzustellende Entwicklung, insbesondere in Unterhaltungs- und Comedy-Beiträgen sowie Kommentaren in unverantwortlicher Weise an die Grenzen der Programmgrundsätze und der Jugendschutzbestimmungen zu gehen.

Der Medienrat missbilligt das in den Sendungen "Saufpark" (Radio Fantasy, Augsburg), "Bertel Bühring" (Radio Gong, Würzburg) und "Lora-Magazin" (taz-Kommentar bei Radio Lora, München) zum Ausdruck kommende mangelnde Verantwortungsbewusstsein der betreffenden Hörfunkanbieter und beauftragt die Geschäftsführung, dies den jeweils Verantwortlichen in geeigneter Weise zu vermitteln.

Der Medienrat stellt fest, dass

  • Radio Fantasy durch die Ausstrahlung des Beitrags am 24.02.2000 gegen 7.40 Uhr im Rahmen der Rubrik "Saufpark" gegen das in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayMG enthaltene Gebot, die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten und
  • Radio Gong, Würzburg, durch die Ausstrahlung des Beitrags am 18.01.2000 gegen 14.10 Uhr in der Sendung "Bertel Bühring" gegen das in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 BayMG enthaltene Gebot zur Achtung der Menschenwürde und gegen das in Art. 6 Satz 2 BayMG i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 RStV enthaltene Verbot der Ausstrahlung jugendbeeinträchtigender Sendungen
verstoßen haben.

Der Medienrat appelliert an alle Hörfunkanbieter, ihre Programme so zu gestalten, dass ein verantwortlicher und der Bedeutung des Mediums als Instrument der öffentlichen Willensbildung angemessener Umgang mit Wertefragen gewährleistet ist."