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Medienrat beschließt Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur

12.10.2000 | 47 2000

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2000 die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von lokalen terrestrischen Hörfunksendern und terrestrisch verbreiteten Aus- und Fortbildungskanälen nach dem Bayerischen Mediengesetz beschlossen.

Nach der bisher geltenden Richtlinie aus dem Jahr 1996 erhalten lokale Hörfunknetze, die für die Anbieter überdurchschnittlich hohe technische Infrastrukturkosten verursachen, mittels der Förderung ihrer technischen Infrastruktur einen Ausgleich. Ziel der Förderung war und ist es, ein hohes Maß an gleichwertigen Versorgungsbedingungen für lokale Hörfunkprogramme in Bayern sicherzustellen. Dabei ist die Förderung auf die Kosten für die Übertragungstechnik beschränkt.

Mit der geänderten Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Ausgangssituation für "Zweitfrequenzen" an bisherigen "Einfrequenzstandorten" verbessert wird. Diese Zweitfrequenzen wurden im Rahmen des vom Medienrat im Dezember 1997 beschlossenen "Konzepts zur Fortentwicklung der privaten Hörfunkangebote in Bayern" eingerichtet. Für die lokalen Hörfunkprogramme, die auf den Zweitfrequenzen senden werden, wird die Förderung für das vierte bis sechste Betriebsjahr entsprechend der Förderung für das dritte Betriebsjahr nach der derzeitigen Richtlinie angehoben.

Daneben entfallen aufgrund des Wegfalls der Medienbetriebsgesellschaften die Nummern 6.5 und 8.2 der Richtlinie. Verbunden ist damit eine Aktualisierung des Anhangs A und B. Außerdem wird explizit festgehalten, dass die Förderung von Digital Radio derzeit nicht nach dieser Richtlinie abgewickelt wird.