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Pressemitteilungen

Medienverein Donau-Wald e.V. anerkannt

08.06.2000 | 31 2000

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2000 den Medienverein Donau-Wald als Medienverein im Sinne des Art. 23 Bayerisches Mediengesetz für die Planungsregion 12 (Donau-Wald) anerkannt. Die Anerkennung erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt, dass der genehmigte Wirkungsbereich, soweit er sich auf den Landkreis Straubing-Bogen und die Stadt Straubing erstreckt, innerhalb eines Jahres widerrufen werden kann. Hintergrund dieses Widerrufsvorbehalts ist, dass sich in der angrenzenden Planungsregion 13 (Landshut) ebenfalls ein Medienverein gegründet hat. Die beantragten Wirkungsbereiche überschneiden sich auf Grund der Wirkungsbereiche der bis zum 31.12.1998 zuständigen Medienbetriebsgesellschaft hinsichtlich des Landkreises Straubing-Bogen und der Stadt Straubing. Den Medienvereinen soll Gelegenheit gegeben werden, innerhalb eines Jahres die Frage der jeweiligen Wirkungsbereiche einvernehmlich zu lösen.

Nachdem die Medienbetriebsgesellschaften am 1. Januar 1999 aus ihren Rechten und Pflichten entlassen worden sind, sollen die Interessen der lokalen und regionalen Kräfte bei der Rundfunkorganisation durch Medienvereine wahrgenommen werden. Die Medienvereine haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ein qualifiziertes Anhörungsrecht.

Die Planungsregion 12 umfasst die kreisfreie Städte Passau und Straubing sowie die Landkreise Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen und Straubing-Bogen.