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Pressemitteilungen

Jugendschutzaktivitäten der BLM im 2. Halbjahr 2000

09.02.2001 | 11 2001

Die Kontrolle des Programms der von der BLM zugelassenen Anbieter umfasst sowohl die Kontrolle im Vorfeld der Ausstrahlung von Sendungen anhand von Programmvorschauen als auch die Überprüfung nach der Ausstrahlung von Sendungen. Im Rahmen der Vorabkontrolle im zweiten Halbjahr 2000 wurde festgestellt, dass im Tagesprogramm der Premiere World-Kanäle zwei Filme zur unverschlüsselten Ausstrahlung im Tagesprogramm vorgesehen waren, die in ihrer Wirkung Kinder und Jugendliche beeinträchtigen können. In beiden Fällen wurde der Anbieter darauf hingewiesen, dass eine Ausstrahlung der Filme im Tagesprogramm lediglich unter Anwendung der Vorsperre möglich ist. Eine nachträgliche Überprüfung ergab, dass sich der Anbieter an diese Vorgabe gehalten hat.

Im Rahmen der nachträglichen Überprüfung wurden die Sendungen "Andrea" und "Ali Khan" im Programm von tv.münchen sowie das Magazin "K1 - Die Reportage" von Kabel 1 stichprobenartig kontrolliert. Darüber hinaus wurde bei Spielfilmen die Einhaltung der Schnittauflagen überprüft, die Voraussetzungen für eine niedrigere FSK-Freigabe waren und damit den Anbietern die Möglichkeit eröffnete, die Filme vor der für die originäre Altersfreigabe zulässigen Sendezeit auszustrahlen. Dabei wurden jeweils keine Verstöße festgestellt.

Stichproben-Kontrollen von Wrestling-Sendungen auf den Sport-Kanälen von Premiere World im Berichtszeitraum ergaben, dass der Anbieter trotz eines Beschlusses der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten (GSJP), demgemäß diese Sendungen aufgrund einer möglichen Gefährdung jüngerer Zuschauer unter 16 Jahren unverschlüsselt nicht vor 22.00 Uhr gesendet werden sollen, einige Wrestling-Sendungen unverschlüsselt ausgestrahlt hat. Nach entsprechendem Hinweis an den Anbieter wurde in der Folgezeit die Jugendschutzsperre eingesetzt.

Bei stichprobenartigen Überprüfungen von Werbespots für Telefonsexdienste fielen im Programm von DSF zwei Spots auf, die möglicherweise gegen das Verbot öffentlicher Werbung für pornografische Schriften verstoßen haben. Beide Fälle werden noch geprüft und in die Beratungen der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm eingebracht.

In zwei Fällen führten Überprüfungen der Landeszentrale zu Beanstandungen: Die BLM prüfte den von der Freiwilligen Selbstkontrolle Kino (FSK) nicht bewerteten Spielfilm "Menschenjagd", der im Tagesprogramm von Premiere World ohne Vorsperre ausgestrahlt wurde. Nach Auffassung der Landeszentrale und der ebenfalls damit befassten Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm, können jüngere Zuschauer unter 12 Jahren durch die Rezeption dieses Films beeinträchtigt werden. Ausschlaggebend dafür sind die eindringlich inszenierten Gewaltdarstellungen sowie die bildliche Darstellung eines sexuellen Missbrauchs. Die BLM hat den Film beanstandet und eine Sendezeitbeschränkung für den Zeitraum von 20.00 bis 6.00 Uhr angeordnet. Ebenfalls beanstandet wurde die Sendung "Die Show am Rande des Wahnsinns", die von tm 3 ausgestrahlt wurde. Problematisch sind hier sowohl die sexistischen Ausführungen der Hauptfigur als auch die diskriminierenden Äußerungen gegenüber Minderheiten. Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren ist derzeit noch anhängig.

Bundesweite Abstimmungsverfahren
Im 2. Halbjahr 2000 hat die GSJP, dessen Vorsitz die BLM seit Januar 1999 inne hat, in fünf Sitzungen insgesamt 36 Einzelfälle behandelt. Elf dieser Fälle wurden mit einer Empfehlung der GSJP an die zuständige Landesmedien-anstalt versehen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Den größten Anteil der in der GSJP eingebrachten Sendungen bildeten im Berichtszeitraum nicht mehr die Spiel- bzw. Erotikfilme wie im ersten Halbjahr 2000, sondern erneut die Talkshows im Nachmittagsprogramm. Von 13 geprüften Talkshows empfahl die GSJP bei einer Talkshow der zuständigen Landesmedienanstalt rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Die Anzahl der täglichen Talkshows hat sich von 13 im ersten Halbjahr 2000 auf 10 Talkshows am Ende des zweiten Halbjahres 2000 verringert.

Die GSJP hat sich im vergangenen Halbjahr kontinuierlich mit der Nachfolge-debatte zu "Big Brother" beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Etablierung von Verhaltensgrundsätzen für Psycho-, Reality- und Real-Life-Shows regte der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, in einem Schreiben an den VPRT eine "freiwillige Selbstbeschränkung" an, wie sie bereits im Zusammenhang mit Talkshows vorgenommen wurde. Dieser Regelkatalog sollte Aspekte wie Ver-antwortung für die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kandidaten, eine weitest mögliche Aufklärung der Mitspieler, eine sensible Auswahl der Kandidaten, einen vorsichtigen Umgang bei der Bildauswahl und die psycho-logische Betreuung während und nach dem Projekt beinhalten. Dabei sollte nicht nur der Schutz der Kandidaten, sondern auch der Zuschauerschutz und die öffentliche Werteordnung mitbedacht werden.

Positionspapier "Jugendschutz und Konvergenz"
Die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm hat sich in den zurückliegenden Monaten intensiv mit den zukünftigen Aufsichtsstrukturen für Rundfunk und Internet im Hinblick auf den Jugendschutz befasst. Zum Thema "Jugendschutz und Konvergenz" wurde ein Positionspapier verabschiedet, in dem angeregt wird, den Jugendschutz bei den elektronischen Medien stärker zu koordinieren und Vorschläge für eine übergreifende Aufsichtsstruktur für Rundfunk und Mediendienste zu diskutieren. Die Gemeinsame Stelle Jugendschutz und Programm erachtet es für sinnvoll, die elektronischen Medienangebote mit einem einheitlichen Rechtsrahmen für den Jugendschutz zu versehen. Angesichts ihrer langjährigen und vielfältigen Erfahrungen bei der Beurteilung verschiedenster Rundfunkprogramme im Hinblick auf die Jugendschutzbestimmungen verfügen die Landesmedienanstalten über die Kompetenz, die Zuständigkeit für die Einhaltung eines solchen Rechtsrahmens zu übernehmen. Für die GSJP ist es dabei bedeutsam, auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Organen der Freiwilligen Selbstkontrolle und mit den Jugendschutzbestimmungen aus anderen Bereichen hinzuwirken.