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Medienrat verabschiedet Resolution zur Entwicklung der Kabelnetze

22.03.2001 | 24 2001

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 22. März 2001 angesichts der Pläne der Deutschen Telekom AG / Kabel Deutschland GmbH u.a. die bayerischen Breitbandkabelnetze an die amerikanische Investorengruppe Liberty Media / Klesch zu verkaufen, folgende Resolution zur weiteren Entwicklung der Kabelnetze verabschiedet:

Der Medienrat geht davon aus, dass mit dem Verkauf der Kabelnetze in Bayern von den neuen Netzbetreibern Investitionen für einen Ausbau getätigt werden, die das BK-Netz zu einem leistungsfähigen Transportmittel für vielfältige Dienste im digitalen Zeitalter machen.

Der Medienrat erwartet allerdings auch, dass sich die neuen Netzbetreiber dabei an die Vorgaben des Medienrechts halten und offen sind für die mit dem BK-Netz verbundenen medienpolitischen Zielsetzungen. Dies bedeutet im Einzelnen insbesondere:

- Berücksichtigung der Regelungen des BayMG im Bezug auf die Kanalbelegung. Dabei kommt der Beibehaltung des Spektrums für analog verbreitete Fernsehprogramme unter Beachtung der medienrechtlichen Belegungsvorgaben besondere Bedeutung zu.

- Vorrangige Berücksichtigung lokaler/regionaler Angebote im analogen und digitalen Bereich und deren besondere Unterstützung.

- Schaffung offener digitaler Plattformen unter Verwendung europäischer Standards, die der heimischen Industrie Beteiligungsfelder für die neuen Märkte eröffnen.

- Beachtung der Verbreitungsgebiete für lokale/regionale Rundfunkangebote bei der Schaffung neuer Netzstrukturen, die mit dem Ausbau der Kabelnetze verbunden sind.

- Zügiger Ausbau der Kabelnetze bis 862 MHz und Ermöglichung moderner Infrastrukturen für die Kabelkunden. Hierbei ist auf eine ausgewogene Versorgung der Bevölkerung in den Ballungsräumen und im ländlichen Bereich zu achten.

- Entwicklung eines Szenarios für den Übergang von analoger auf digitale Verbreitungstechnik.

- Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung der Teilnehmerentgelte als Betreiberentgelt.

- Einspeisung eigener Dienste in das Kabelnetz unter Beachtung der medienrechtlichen Vorgaben.

Der Medienrat bittet die Geschäftsleitung frühzeitig mit den neuen Netzbetreibern in Kontakt zu treten, um die genannten Punkte abzustimmen, und dabei auch ihren Einfluss geltend zu machen, dass in den bayerischen BK-Netzen attraktive und kundenfreundliche Angebote geschaffen werden.