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Medienrat verabschiedet Resolution zur Jugendschutzreform

16.05.2002 | 32 02
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2002 eine Resolution zur Jugendschutzreform mit folgendem Wortlaut verabschiedet:

"Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich seit seinem Bestehen regelmäßig und grundsätzlich mit dem Jugendschutz im Fernsehen auseinandergesetzt. Er hat bereits im Jahr 1993 einen Beschluss "Zur Eindämmung von Gewalt im Fernsehen" gefasst, im Jahr 1997 wurde eine Resolution zum Affektfernsehen verabschiedet. 1998 fasste der Medienrat einstimmig einen umfangreichen Beschluss zum Jugendschutz, der vor allem bei Talkshows, Gewaltdarstellungen im Tagesprogramm und indizierten Filmen Restriktionen forderte. Weitere Stellungnahmen und Resolutionen folgten insbesondere im Zuge der Reformbestrebungen der letzten Jahre.

Der Medienrat sieht sich in seiner bisherigen Haltung bestätigt durch Forderungen einer breiten Öffentlichkeit, die vor allem nach den erschreckenden Ereignissen von Erfurt eine Zurückdämmung von Gewaltdarstellungen in den elektronisch verbreiteten Medien zum Ziele haben. Von den Kontrollgremien der Landesmedienanstalten wie von der Politik werden in dieser Situation klare Signale erwartet.

Vor diesem Hintergrund ist der Medienrat besorgt und fordert bei der Gestaltung des Saatsvertrages zum Jugendmedienschutz klare und ordnungspolitisch wirksame Regelungen für das Zusammenwirken der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsinstitutionen festzulegen.

Der Medienrat befürwortet eine stärkere Inpflichtnahme von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle ebenso wie die Notwendigkeit der klaren Kontrolle mit Sanktionsmöglichkeiten. Der Medienrat bezieht sich dabei auf die bisherige Erfahrung, dass die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle in rund einem Drittel aller Fälle bei Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen für die Ausstrahlung indizierter Filme im Fernsehen eine weit großzügigere Haltung als die bisher zuständigen Landesmedienanstalten eingenommen haben. So hat zum Beispiel die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSK) bei äußerst gewaltgeprägten Filmen wie "Skinner - lebend gehäutet", "New Crime City" oder "Steel Frontier" trotz schwerer Jugendgefährdung die Ausstrahlung befürwortet.

Auch die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgesehene Aufhebung von Zeitgrenzen für vorgesperrte Sendungen im digitalen Fernsehen kann vom Medienrat nicht akzeptiert werden. Es ist bekannt, dass 20 % der 14- und 15-jährigen den Pincode der Eltern kennen. Diese Kinder würden künftig die oben genannten schwer jugendgefährdenden Filme auch im Tagesprogramm sehen können.

Hauptkritikpunkt des Medienrats gegenüber dem vorliegenden Entwurf ist aber die Tatsache, dass die Landesmedienanstalten, käme der Staatsvertrag so zustande, kaum noch Möglichkeiten hätten, die Ausstrahlung eines aus Jugendschutzgesichtspunkten problematischen Films vorweg zu verhindern. Sie könnten im Nachhinein einen Verstoß feststellen, der aber ohne Sanktion bliebe, wenn eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Ausstrahlung zugestimmt hätte. Hierbei könnten die Landesmedienanstalten auch nur tätig werden, wenn der Beurteilungsspielraum der Einrichtung der Selbstkontrolle überschritten worden wäre. Aus einer inhaltlichen Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Organe des Jugendschutzes würde eine nachträgliche und damit wenig wirksame Auseinandersetzung über rechtliche Grenzen.

Der Medienrat erwartet daher,
dass die KJM ein umfassendes Überprüfungsrecht in allen Einzelfällen mit Beanstandungs- und Sanktionsrecht behält;
  • dass Maßstab für diese Überprüfung die Bestimmungen des Jugendschutzrechts sind und nicht die rechtlichen Grenzen eines wie auch immer gearteten Beurteilungsspielraums der freiwilligen Selbstkontrolle;
  • dass ausgesprochene Beanstandungen die freiwillige Selbstkontrolle und die Veranstalter für die Zukunft binden;
  • dass die Prüfverfahren der KJM so ausgestaltet sind,
  • dass eine effektive Aufsicht bezüglich Fernsehen und Internet in der Praxis stattfinden kann.
Der Medienrat weist abschließend darauf hin, dass selbst bei Umsetzung dieser Forderungen die Kompetenzverlagerung so weitgehend ist, dass ein erhebliches Risiko für den Jugendschutz eingegangen wird. Angesichts der Gewaltdiskussion der letzten Wochen und vieler problematischer Medienentwicklungen sollte dieses Risiko von den Ländern ausgeräumt werden. Positiv wertet der Medienrat die im Staatsvertrag vorgesehene Zusammenführung der Aufsicht für Fernsehen und Internet, da hierdurch im Prinzip die Weichen im Sinne einer Stärkung des Jugendschutzes richtig gestellt werden."