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Medienrat genehmigt Neuordnung des lokalen Fernsehens in Nürnberg

14.11.2002 | 65 2002
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. November 2002 eine Neuordnung sowohl beim Ballungsraumsender Franken Fernsehen als auch beim lokalen Fernseh-Fenster RTL Franken Live in Nürnberg genehmigt.

Im lokalen regionalen Fernsehen Nürnberg sind derzeit drei Programmangebote genehmigt.

Der Ballungsraumsender Franken Fernsehen, der auf dem K 9 im Breitbandkabelnetz des Kabelverbreitungsgebiets Nürnberg sowie terrestrisch auf dem K 23 ausgestrahlt wird, mit folgenden Anbietern:
 
  • Franken Funk und Fernsehen GmbH (Alleingesellschafter Dr. Dietmar Straube) 74,90 %
  • Hans Rudolf Wöhrl 25,10 %
  • Medienwerkstatt Franken e.V. Spartenanbieter
Mit Ausnahme des Spartenanbieters arbeiten die Anbieter mit den oben genannten Gesellschaftsanteilen in der NMF - Neue Medien Franken GmbH & Co. KG zusammen.

Als Fernsehfenster im Programm von RTL Television wird RTL Franken Live im Kabelkanal K 10 ausgestrahlt. Genehmigt sind folgende Anbieter:
 
  • Lokalfernsehen Nürnberg GmbH 74,00 %
    2. Gesellschafterstufe:
    - Studio Gong GmbH AV Produktionsgesellschaft 33,33 %
    - Neue Welle Franken "Antenne Nürnberg" Hörfunkprogrammgesellschaft mbH 33,33 %
    - Verlag Nürnberger Presse 33,33 %
  • TVN Fernsehbeteiligungsgesellschaft mbH Nürnberg 26,00 %
  • Medienwerkstatt Franken e.V. Spartenanbieter
  • Medienpraxis e.V. Spartenanbieter
Mit Ausnahme der Spartenanbieter arbeiten die Anbieter mit oben genannten Gesellschaftsanteilen in der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH zusammen.

Als drittes Angebot gibt es den Informations- und Servicekanal Franken Info, der auf dem Kabelkanal S 19 ausgestrahlt wird. Franken Info hat folgende Anbieter:
 
  • Studio Gong GmbH AV Produktionsgesellschaft 45 %
  • Neue KR Medienbeteiligungs GmbH 10 %
  • Neue Welle Franken Antenne Nürnberg Hörfunkprogrammgesellschaft mbH 45 %
Die Zusammenarbeit erfolgt in der Tele Medien Franken Infowerbung GmbH.

Hinsichtlich der Neuordnung hat der Medienrat folgenden Beschluss gefasst:
 
  1. Der Neue Welle Franken "Antenne Nürnberg" Hörfunkprogrammgesellschaft mbH wird anstelle der Franken Funk und Fernsehen GmbH die Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehprogramms im Kabelnetz in Nürnberg und auf dem terrestrischen Fernsehkanal K 23 bei Übernahme des Personals der Franken Funk und Fernsehen GmbH und Beibehaltung des Programmformats sowie des Programmnamens auf der Grundlage der Genehmigung der Landeszentrale vom 01.03.2001 unter der Voraussetzung genehmigt, dass die unter Beschlusspunkt 3. beschriebene Zusammenarbeit umgesetzt wird.
     
  2. Die Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Lokalfernsehen Nürnberg GmbH nach Ausscheiden der Neue Welle Franken "Antenne Nürnberg" Hörfunkprogrammgesellschaft mbH und der gleichmäßigen Übertragung deren Gesellschaftsanteile auf die Gesellschafter Studio Gong GmbH AV-Produktionsgesellschaft sowie Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. wird genehmigt.
     
  3. Die Zusammenarbeit der Neue Welle Franken "Antenne Nürnberg" Hörfunkprogrammgesellschaft mbH und der Anbieter des lokalen/regionalen Fernsehfensterprogramms in Nürnberg in der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH mit den Gesellschaftsanteilen Neue Welle Franken "Antenne Nürnberg" Hörfunkprogrammgesellschaft mbH 50 %, TVN Fernsehbeteiligungsgesellschaft mbH Nürnberg 13,00 % sowie Lokalfernsehen Nürnberg GmbH 37,00 % wird unter folgenden Vorgaben genehmigt:
  • Zur Sicherung und Koordination der Gesamtprogramme wird für jedes Programm ein von den genehmigten Anbietern gebildeter Anbieterbeirat errichtet. Die Anbieterbeiräte beraten die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH in Hinblick auf ihren Übertragungsweg bei der inhaltlichen Festlegung, der Gestaltung und Realisierung des Sende- und Programmschemas sowie der Festlegung des Programmanteils an Unterrichtung, Bildung, Kultur und Unterhaltung und unterstützen die programmliche Abstimmung der Angebote. Ihren Beratungsergebnissen soll die Geschäftsführung folgen, soweit dem nicht Budgetvorgaben entgegenstehen.
  • Für Gesellschafterbeschlüsse ist eine Mehrheit von 75 % der Stimmrechte festzulegen.
  • Vorgaben für die Integration des Anbieters, Herrn Wöhrl als Gesellschafter in der TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH zu angemessenen Bedingungen bleiben vorbehalten.
  • Die Einbringung der Angebote der genehmigten Spartenanbieter gemäß den bisherigen Vereinbarungen ist sicherzustellen.
Damit ergibt sich folgende Anbieterstruktur für die lokalen Fernsehangebote in Nürnberg:

Beim Ballungsraumsender Franken Fernsehen sind als Anbieter genehmigt:
 
  • Neue Welle Franken "Antenne Nürnberg" Hörfunkprogrammgesellschaft mbH 74,9 %
  • Hans Rudolf Wöhrl 25,1 %
  • Medienwerkstatt Franken e.V. Spartenanbieter
Bei RTL Franken Live sind als Anbieter genehmigt:
 
  • - Lokalfernsehen Nürnberg GmbH 74 %
    2. Gesellschafterstufe:
    - Studio Gong GmbH AV Produktionsgesellschaft 50 %
    - Verlag Nürnberg Presse 50 %
  • TVN Fernsehbeteiligungsgesellschaft mbH Nürnberg 26 %
  • Medienwerkstatt Franken e.V. Spartenanbieter
  • Medienpraxis e.V. Spartenanbieter
Als Anbietergesellschaft sowohl für das Franken Fernsehen als auch für RTL Franken Live fungiert die TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH, die sich wie folgt zusammensetzt:
 
  • Neue Welle Franken "Antenne Nürnberg" Hörfunkprogrammgesellschaft mbH 50 %
  • TVN Fernsehbeteiligungsgesellschaft mbH Nürnberg 13 %
  • Lokalfernsehen Nürnberg GmbH 37 %
Unverändert bleiben die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim Informations- und Servicekanal Franken Info.

Mit der vom Medienrat getroffenen Entscheidung wird den Vorgaben des Bayerischen Mediengesetzes, Art. 25 Abs. 3 Rechnung getragen, wonach die Landeszentrale darauf hinwirken soll, dass in einem Verbreitungsgebiet, in dem sowohl ein lokales Fernsehfensterprogramm als auch ein lokales Fernsehprogramm organisiert ist, beide Angebote durch eine Anbietergesellschaft gestaltet werden.