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Medienrat genehmigt Änderung der Satzung zum Jugendschutz im digitalen Fernsehen

12.12.2002 | 70 2002
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 der Änderung der Satzung zum Jugendschutz im digitalen Fernsehen zugestimmt. Die derzeitige Jugendschutz-Satzung tritt am 31. Dezember 2002 außer Kraft.

Die Änderungssatzung dient vor allem dazu, dass ein Anbieter über den 31. Dezember 2002 hinaus von den geltenden Sendezeitbeschränkungen abweichen kann, wenn eine entsprechende Vorsperrung eingesetzt wird. Nach dem In-Kraft-Treten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages am 1. April 2003 wird die Satzung nochmals grundlegend überarbeitet werden.

Für den Fall, dass die Landesparlamente den JugendmedienschutzStaatsvertrag nicht ratifizieren, sind die Änderungen mit Ausnahme der Verlängerung der geltenden Satzung gegenstandslos. Die Änderungssatzung ist vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 in Kraft.