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Medienrat beschließt Änderung der Kanalbelegungssatzung

07.02.2002 | 02 02
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2002 eine Änderung der Kanalbelegungssatzung (KBS) beschlossen. Die KBS wurde im Einzelnen wie folgt geändert:

Das von der Landeszentrale am 19. April 2001 genehmigte Programm TM-TV wird als Pflichtprogramm in die Sparte "Deutschsprachiges Spartenprogramm Unterhaltung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KBS" aufgenommen. TM-TV, das sich mit seinen Unterhaltungsangeboten sowohl an Kinder als auch an Erwachsene wendet, soll ab dem 1. April 2002 analog per Satellit verbreitet und in die Kabelanlagen eingespeist werden. In der Sparte "Deutschsprachiges Spartenprogramm Unterhaltung" wird das Programmangebot von Premiere gestrichen, dessen analoge Verbreitung am 31. Dezember 2001 eingestellt worden ist.
Außerdem wird die Anlage 2 der Kanalbelegungssatzung wie folgt geändert: In Nr. 1 wird nach dem "Kinderkanal" das Programm "Neun live" eingefügt. Das Programm "tm3" wird gestrichen. In Nr. 2 wird jeweils der Programmname N3 gestrichen und durch "NDR Fernsehen" ersetzt. In Nr. 4 wird der Programmname "TW1" gestrichen, da das Programm seine analoge Verbreitung eingestellt hat. In Nr. 6 werden die Programmnamen "VH1" und "Viva 2" gestrichen und durch "MTV 2 - The Pop Channel" bzw. "Viva plus" ersetzt. In Nr. 9 wird der Programmname "TSR", in Nr. 10 der Programmname "TSI" gestrichen, da diese Programme nicht mehr in die Breitbandkabelnetze der Kabel Bayern GmbH & Co. KG eingespeist werden. Unberührt bleibt die Möglichkeit, diese Programme in grenznahen Gebieten aufgrund der ortsüblichen Empfangbarkeit im freiwilligen Kontingent in die Kabelanlagen einzuspeisen (§ 13 Abs. 1 Satz 6 KBS").

Die Änderung der Kanalbelegungssatzung tritt am 1. März 2002 in Kraft.