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Medienrat stimmt Neufassung der Teilnehmerentgeltsatzung (TES) zu

25.07.2002 | 36 02
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2002 der Neufassung der Teilnehmerentgeltsatzung zugestimmt. Grund für die Novellierung der Teilnehmerentgeltsatzung (TES) ist die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) vom 24. Dezember 2001, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist.

Durch die Novellierung des BayMG wurden u.a. folgende Änderungen der TES notwendig:
  • Lokale und regionale Fernsehangebote haben bei der Förderung aus dem Teilnehmerentgelt einen deutlichen Vorrang vor landesweiten Fernsehangeboten, Hörfunkangeboten und Textbildangeboten.
  • Das Verteilschema des Teilnehmerentgelts ist auf die jeweiligen Versorgungsgebiete bezogen, die sich an den bayerischen Regierungsbezirken und den derzeit bestehenden Sendestandorten orientieren. Der Medienrat hat dazu ausdrücklich festgestellt, dass die TES und die im Anhang aufgelisteten zuschussfähigen Sendeminuten keine Präjudizierung für zukünftige Organisationsentscheidungen des Medienrats zur Struktur des lokalen/regionalen Fernsehens in Bayern bedeuten.
  • Für die Qualifizierung als förderfähige Sendezeit werden sowohl die Werbepotenziale als auch strukturelle und inhaltliche Kriterien herangezogen.
  • In der Neufassung der TES sind die durch das BayMG festgelegten Tatbestände zur Kürzung des Teilnehmerentgelts übernommen und teilweise konkretisiert worden.
Die Neufassung der Teilnehmerentgeltsatzung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.