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Medienrat genehmigt Jugendradios an den Standorten Coburg, Bayreuth, Amberg/Weiden, Ansbach und Passau

25.07.2002 | 38 02
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2002 gemäß dem im Dezember 1997 beschlossenen Hörfunkkonzept an den bisherigen Einfrequenzstandorten Coburg, Bayreuth, Amberg/Weiden, Ansbach und Passau die Verbreitung eines Jugendprogramms genehmigt. Bereits im Vorjahr hatte der Medienrat die Verbreitung von Jugendprogrammen an den Standorten Aschaffenburg, Bamberg, Ingolstadt, Landshut, Kempten und Rosenheim beschlossen.

Aus Gründen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit werden die Jugendprogramme durch die bereits vor Ort genehmigten Lokalradio-Anbieter gestaltet. Die Genehmigung der Jugendprogramme steht unter dem Vorbehalt einer ergänzenden Berücksichtigung von kirchlichen, kulturellen, sozialen und medienpädagogischen Spartenangeboten, für die jeweils Teilausschreibungen durchgeführt werden.

Die vom Medienrat beschlossenen Genehmigungszeiträume entsprechen den Laufzeiten der Genehmigung der Erstfrequenzen. Demnach wurde das Jugendprogramm in Weiden/Amberg durch die in der Radio Ramasuri Rundfunkprogramm GmbH & Co. KG zusammengeschlossenen Anbieter auf den UKW-Zweitfrequenzen Amberg 105,5 MHz und Weiden 89,8 MHz befristet bis zum 12.01.2010 genehmigt.

Das Jugendprogramm in Ansbach, das die in der Frequenzgemeinschaft Radio 8 GbR zusammengeschlossenen Anbieter auf der UKW-Zweitfrequenz 105,8 MHz erstellen, wird befristet bis zum 08.09.2004 genehmigt.
Das Jugendprogramm in Passau, das durch die in der unserRadio Passau Programmanbieter GmbH & Co. KG zusammengeschlossenen Anbieter auf die UKW-Zweitfrequenz 91,7 MHz organisiert wird, wurde befristet bis zum 31.10.2003 genehmigt.

In Coburg und Bayreuth haben die Anbieter aus wirtschaftlichen Gründen noch keine Entscheidung getroffen, ob sie ein Jugendradio gestalten werden. Für den Fall, dass die Anbieter entsprechende Anträge stellen, hat der Medienrat die Verbreitung eines Jugendprogramms in Coburg durch die in der Radio Eins Rundfunk GmbH & Co. zusammengeschlossenen Anbieter auf der UKW-Zweitfrequenz 90,4 MHz befristet bis zum 06.11.2004 genehmigt, sowie in Bayreuth durch die in der Radio Bayreuth GmbH & Co. Mainwelle zusammengeschlossenen Anbieter auf der UKW-Zweifrequenz 92,7 MHz befristet bis zum 31.08.2007.

Die Genehmigung an beiden Standorten enthält die Möglichkeit, dass die Anbieter in einer zunächst auf ein Jahr befristeten Startphase mit einem reduzierten originären Lokalteil beginnen. Nach Beendigung dieser Startphase muss das lokal produzierte Angebot entsprechend den Vorgaben der Landeszentrale für die anderen Standorte erhöht werden. An den anderen Standorten sind von Montag bis Freitag originäre Lokalteile zwischen 15:00 und 19:00 Uhr vorgesehen. In der übrigen Sendezeit wird das Zulieferprogramm von Radio Galaxy übernommen. Allerdings gibt es auch außerhalb der originären Lokalteile lokale Sendeplätze mit Lokalinformationen, Promotion und Werbung.