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Medienrat genehmigt Verbreitung von Focus Radio auf der Frequenz 92,4 MHz in München

24.10.2002 | 57 2002
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 24.Oktober 2002 die Verbreitung von "Focus Radio" auf der UKW-Hörfunkfrequenz 92,4 MHz im lokalen Versorgungsgebiet München mit den wöchentlichen Sendezeiten Montag bis Samstag von 00:00 bis 16:00 Uhr und 21:00 bis 00:00 Uhr sowie am Sonntag von 00:00 bis 07:00 Uhr und 09:00 bis 18:00 Uhr für die Dauer von acht Jahren ab Sendebeginn genehmigt.

Die Genehmigung ist mit folgenden Vorgaben verbunden:
  • In das Angebot sind die Programmteile des genehmigten Spartenanbieters Christliches Fernsehen München e.V. mit religiösen Inhalten im Umfang von einer Stunde täglich und der Net.FM GmbH als Spartenangebot oder als Zulieferung im Umfang von ca. 2,5 Stunden wöchentlich zu integrieren. - Der Sendebetrieb von Focus Radio ist spätestens zum 01.01.2003 aufzunehmen.
  • Die Landeszentrale behält sich vor, für den Fall der Verfügbarkeit zusätzlicher geeigneter UKW-Hörfunkfrequenzen für das Versorgungsgebiet München (Landeshauptstadt München und Landkreis München) zur Bereinigung bestehender Splitting-Situationen im lokalen Hörfunk München die wöchentlichen Sendezeiten abweichend zu verteilen oder Sendezeiten einer anderen Frequenz zuzuweisen.
Die Geschäftsleitung der Landeszentrale wird außerdem vom Medienrat gebeten, bis zur Aufnahme des Sendebetriebs von Focus Radio nach Einstellung des Programmbetriebs der F.A.Z. 92,4 München GmbH eine Parallelausstrahlung des Angebots M 94,5 MHz des Anbietervereins Hörfunk München unter Aufrechterhaltung der von der Net.FM GmbH sowie dem Christlichen Fernsehen München e.V. eingebrachten Beiträge außerhalb der Sendezeiten von Radio LORA und Radio Feierwerk zu veranlassen.

Die Entscheidung des Medienrats wurde notwendig, da die Gesellschafter der F.A.Z. 92,4 München GmbH der Landeszentrale mitteilten, dass sie beabsichtigen, zum 31.10.2002 den Sendebetrieb von FAZ-Business Radio einzustellen.

Die Ablehnung der Anträge der SV Teleradio Produktions- und Beteiligungsgesellschaft für elektronische Medien mbH sowie der Nachrichten Radio AG i.Gr. aus der ursprünglichen Ausschreibung vom Oktober 2000 wurden bestätigt.