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BLM stellt Presseinformation von MTV zur "Freakshow" richtig

29.08.2002 | 50 2002
MTV hat in seiner Presseinformation vom 28.08.2002 mitgeteilt, die BLM habe ein rechtswidriges Verbot der bisher ausgestrahlten sechs Folgen der MTV "Freakshow" ausgesprochen.

Die BLM hat aufgrund einer Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm (GSJP) der Landesmedienanstalten sowie eigener Einschätzung festgestellt, dass die bisher ausgestrahlten sechs Folgen der MTV "Freakshow" offensichtlich schwer jugendgefährdend sind. Ein Verbot der weiteren Ausstrahlung dieser Folgen ergibt sich damit bereits unmittelbar aus dem Rundfunkstaatsvertrag.

Die BLM hatte weiterhin zeitgleich für die weiteren noch nicht gesendeten Folgen der "Freakshow" eine Sendezeitbeschränkung auf die Zeit nach 23:00 Uhr ausgesprochen. Diese Sendezeitbeschränkung wurde vom Gericht bestätigt. Darüber hinaus hat das Gericht auch für die schon ausgestrahlten Folgen eine Jugendgefährdung bejaht. Lediglich der Auffassung, dass es sich um eine offensichtliche schwere Gefährdung handelt, konnte sich das Gericht nicht anschließen. In dieser Frage ist nun die BLM in die nächste Instanz gegangen. Wegen des gesetzlichen Ausstrahlungsverbots für offensichtlich schwer jugendgefährdende Sendungen ist MTV gut beraten, bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die genannten sechs Folgen der "Freakshow" nicht erneut zu senden, denn wegen der ersten Ausstrahlung läuft bereits ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I gegen die "Freakshow".