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Pressemitteilungen

Medienverein Oberpfalz/Kehlheim i.Gr. anerkannt

12.12.2002 | 75 2002
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 den Medienverein Oberpfalz/Kehlheim als Medienverein im Sinne des Art. 23 Bayerisches Mediengesetz für die Planungsregion 11 anerkannt. Die Anerkennung erfolgt allerdings unter dem Vorbehalt, dass die geänderte Vereinssatzung im Original oder beglaubigter Kopie vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass der Wirkungsbereich sich ausschließlich auf die Planungsregion 11 erstreckt, und der Medienverein seine Eintragung in das Vereinsregister nachweist.

Die Planungsregion 11 umfasst die kreisfreie Stadt Regensburg, die Landkreise Cham, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Regensburg und Kehlheim, ohne die der Region Landshut angehörigen Gemeinden.

Nachdem die Medienbetriebsgesellschaften am 1. Januar 1999 aus ihren Rechten und Pflichten entlassen worden sind, sollen die Interessen der lokalen und regionalen Kräfte bei der Rundfunkorganisation durch Medienvereine wahrgenommen werden. Die Medienvereine haben Anhörungs- und Initiativrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen.