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Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim drahtlosen Hörfunk Bayreuth

12.12.2002 | 72 2002
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 einer Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse am drahtlosen Hörfunk Bayreuth/Radio Mainwelle zugestimmt. Bisher waren folgende Anbieter genehmigt:

Sendezeit-/Kapitalanteile
  • Aktuelle Welle Programm- und Werbegesellschaft Bayreuth mbH 33,33 %
  • Hörfunk-Anbietergemeinschaft Bayreuth GmbH 32,78 %
  • KRB Kabel- und Rundfunkprogrammgesellschaft mbH Bayreuth 20,53 %
  • MEDIA NOVA Bayreuth Anbietergesellschaft für Hörfunk und Fernsehen mbH 13,36 %
Nach seinerzeitiger Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bezüglich der NKD Vertriebs GmbH, die 94 Prozent der Gesellschafteranteile an der KRB Kabel- und Rundfunkprogrammgesellschaft mbH Bayreuth hält, hat die Landeszentrale die Genehmigung der KRB GmbH widerrufen und die Sendezeitanteile in Höhe von 20,53 Prozent neu ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung haben sich die bisherigen Gesellschafter sowie als Neubewerber die JP Bayreuther Rundfunkanbieter GbR beworben. Aufgrund formaler Mängel der Bewerbung und der Tatsache, dass der Bewerber JP Bayreuther Rundfunkanbieter GbR keine neuen programmlichen Impulse für das Programm erkennen ließ, hat der Medienrat die Bewerbung abgelehnt.

Gleichzeitig hat der Medienrat beschlossen, die freigewordenen Sendezeitanteile den bisherigen Anbietern zuzuweisen; parallel damit erhöht sich deren Gesellschaftsanteil in der Anbietergesellschaft Radio Bayreuth GmbH & Mainwelle KG.

Daraus ergeben sich folgende Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse:

Sendezeit-/Kapitalanteile
 
  • Aktuelle Welle Programm- und Werbegesellschaft Bayreuth mbH 43,55 %
  • Hörfunk-Anbietergemeinschaft Bayreuth GmbH 43,05 %
  • MEDIA NOVA Bayreuth Anbietergesellschaft für Hörfunk und Fernsehen mbH 13,40 %