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Jugendschutzbericht des 1. Halbjahres 2002 vorgelegt

25.07.2002 | 46 02
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat im Rahmen der Medienratssitzung am 25. Juli den Jugendschutzbericht des 1. Halbjahres 2002 vorgelegt.

Überprüfung der von der BLM zugelassenen Programme
Bei der Vorabkontrolle von Sendungen über Programmankündigungen wurden die Anbieter Kabel 1 und Tele 5 in jeweils einem Fall darauf aufmerksam gemacht, dass die geplanten Ausstrahlungszeiten der Filme nicht der Altersfreigabe der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) entsprachen.

Bei der nachträglichen Überprüfung von Inhalten wurde festgestellt, dass beim DeutschenSportfernsehen (DSF) und bei Neun Live Werbung für Telefonsex-Dienste bzw. Sponsoring-Hinweise im Stil von Telefonsex-Hotlines bereits zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr ausgestrahlt wurden. Beide Veranstalter wurden in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass derartige Werbung vor 23:00 Uhr nicht ausgestrahlt werden sollte.

Gegen die Anbieter Kabel 1, Tele 5 und Premiere wurden rechtsaufsichtliche Maßnahmen empfohlen bzw. eingeleitet, weil die Ausstrahlungszeiten von Filmen bzw. Folgen von Serien nicht den Vorgaben des Rundfunkstaats-vertrages entsprochen haben. - Für die im Programm von MTV ausgestrahlten Formate "Freakshow" und "Jackass" wurden Sendezeitbeschränkungen auf den Zeitraum von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr bzw. von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr erlassen, da sie geeignet sind, Kinder schwer zu gefährden bzw. nachhaltig zu beeinträchtigen. Fünf Folgen der "Freakshow" wurden aufgrund offensichtlicher schwerer Jugendgefährdung von der BLM und der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien (GSJP) als unzulässig für die Ausstrahlung im Rundfunk eingestuft. Wegen der Ausstrahlung von vier Folgen von "Jackass" vor 22:00 Uhr wurde gegen MTV ein Verfahren eingeleitet. Ein weiteres Verfahren gegen den Sender ist anhängig wegen der Ausstrahlung der japanischen Animationsserie "Golden Boy" bereits um 17:00 Uhr. Für die Serie besteht eine Sendezeitbeschränkung von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

Die Tätigkeit der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien (GSJP)
Seit Januar 1999 hat die BLM den Vorsitz der GSJP der Landesmedien-anstalten. Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen der Kommission der GSJP statt. Schwerpunkt der Beratungen war die Reform der Medienaufsicht bzw. der Entwurf des Jugendmedienschutzstaatsvertrages der Länder. Anfang Juni fand zudem ein Gespräch über die sog. Gerichtsshows mit den Vertretern von SAT.1, RTL sowie der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) statt, in dem jugendschutzrelevante Fragestellungen des Genres thematisiert wurden. Außerdem hat die GSJP Ende Februar den ersten Bericht zur Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen im Rundfunk vorgestellt, in dem die wichtigsten Aspekte der Arbeit der GSJP in den Jahren 2000 und 2001 dargestellt werden. Die Prüfgruppen der GSJP haben im ersten Halbjahr 2002 64 Einzelfälle geprüft. In 32 Fällen hat die GSJP an die zuständigen Landesmedienanstalten die Empfehlung gegeben, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Die GSJP hat im Untersuchungszeitraum außerdem 184 Anträge von Anbietern bearbeitet, in denen eine Ausnahmegenehmigung zur zeitlich früheren Ausstrahlung von Filmen beantragt wurde; in 141 Fällen wurden diese Anträge positiv beschieden. Von den zwölf Anträgen zur Ausstrahlung indizierter Filme wurde elf Anträgen statt gegeben.

Außerdem wurden von der GSJP mehrere indizierte Filmen überprüft, die ihr vor der Ausstrahlung nicht vorgelegt wurden. In fünf Filmen kam die GSJP zu dem Ergebnis, dass die Filme nicht hätten ausgestrahlt werden dürfen, da sie im Wesentlichen inhaltsgleich mit den ursprünglich indizierten Fassungen waren.

Der vollständige Jugendschutzbericht kann im Internet unter www.blm.de abgerufen werden.