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BLM-Medienrat nimmt zur Verabschiedung des neuen Hamburger Mediengesetzes Stellung

27.06.2003 | 47 2003
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat anlässlich der Verabschiedung des neuen Hamburger Mediengesetzes folgende Erklärung abgegeben:

"Mit Besorgnis hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien die von der Hamburgischen Bürgerschaft verabschiedete Novellierung des Hamburgischen Mediengesetzes zur Kenntnis genommen. In zentralen Punkten stellt das Gesetz eine Abkehr von mehreren bewährten Grundsätzen der Medienregulierung dar, wie sie in die Mediengesetze der einzelnen Länder Eingang gefunden haben. Dabei werden die positiven Ergebnisse dieser Regulierung in den zurückliegenden Jahren völlig außer Acht gelassen.

Der Medienrat kritisiert insbesondere,

- dass die privaten Rundfunkprogramme entgegen bisheriger Verfassungsrechtsprechung und dem gemeinsamen politischen Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung des privaten Rundfunks aus den Verpflichtungen inhaltlicher Vielfaltsbindungen herausgenommen werden,

- dass die Hamburgische Anstalt für neue Medien in den Aufgabenbereichen Medienforschung, Medienkompetenz und Förderung von Medieninstitutionen massiv beschnitten,

- in ihrer finanziellen Ausstattung weiter reduziert und damit der Möglichkeit beraubt wird, im Konzert der Landesmedienanstalten als Partner voll mitarbeiten zu können,

- dass die plurale Gremienverantwortung abgeschafft und durch ein Vorstandsmodell ersetzt wird, bei dem die Mitglieder in verfassungs-rechtlich bedenklicher Weise allein durch die Hamburgische Bürgerschaft mit einfacher Mehrheit gewählt werden."