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Medienrat verlängert Genehmigung für das lokale/regionale Kabelfernsehen und Fernsehfenster Allgäu

09.10.2003 | 65 2003

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2003 die Genehmigung der Allgäu TV Studio- und Produktions GmbH & Co. KG sowie der Blessing Vision GmbH zur Gestaltung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms und Fernsehfensters im Programm RTL in der Planungsregion Allgäu (Region 16) und die Zusammenarbeit der beiden Gesellschaften in der Allgäu Fernsehen GmbH bis zum 31.12.2011 unter der Voraussetzung verlängert, dass die Vermarktung des Programmangebots einheitlich durch die Ellis Marketing GmbH oder einen anderen von den Anbietern einstimmig zu bestimmenden Vermarkter erfolgt.

Die Programmorganisation entsprach im abgelaufenen Genehmigungszeitraum wegen der getrennten Vermarktung des Programmangebots nicht den neuen Vorgaben des Art. 25 Abs. 3 Satz 2 BayMG, die im Neugenehmigungszeitraum umzusetzen waren.

Als Anbieter sowohl für das lokale/regionale Kabelfernsehprogramm als auch für das Fernsehfenster im Programm RTL sind folgende Anbieter genehmigt:

Sendezeitanteile
Allgäu TV Studio- u. Produktions GmbH & Co. KG 67 %
Blessing Media Vision GmbH 33 %