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Pressemitteilungen

BLM-Präsident zum Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs

17.12.2003 | 72 2003

Zu Agentur- und Pressemeldungen über den Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zur finanziellen Situation der BLM und Reaktionen erklärt der Präsident der Landeszentrale Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring: Die BLM hat sich nie allein als Regulierer entsprechend den Mediengesetzen, sondern immer auch als Kompetenzzentrum im Interesse der privaten Anbieter und der Bürger und als Förderinstitution nach den Vorgaben des Gesetzgebers verstanden. Dem trägt die finanzielle Ausstattung der BLM und ihr Umgang mit den ihr übertragenen Mitteln Rechnung.

1. Die Quote der Personalausgaben ist mit 23 bis 25 % in den vergangenen Jahren weiterhin für eine dienstleistungsorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt außerordentlich günstig. Neben den klassischen Genehmigungs- und Kontrollaufgaben erfüllt die Landeszentrale mit hochqualifiziertem Personal vielfältige vom Gesetzgeber vorgegebene gestalterische und fördernde Aufgaben. Aus der jüngsten Zeit seien beispielhaft die Überarbeitung der Konzepte für lokalen Hörfunk und lokales Fernsehen auf Grund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse, die Digitalisierung der Rundfunkverbreitung oder die Rechtsentwicklung bei der Abgrenzung von Rundfunk und Telemedien genannt. Auch die qualifizierte Umsetzung von Fördermaßnahmen bindet Personal. Die größten Zuwächse beim Personal erforderten in den letzten Jahren die zunehmenden Jugendschutzaufgaben im Rundfunk und seit Anfang dieses Jahres auch bei den Telemedien. Die BLM als Vorsitzanstalt der neuen Kommission für Jugendmedienschutz übernimmt hier zusätzliche Leistungen für alle Landesmedienanstalten. Der Oberste Rechnungshof hat zwar die Höhe der Personalausgaben insgesamt kritisiert, nicht jedoch die Zahl der Mitarbeiter und ihren Einsatz für die Aufgabenerfüllung der BLM.

2. Die Fördermaßnahmen der Landeszentrale bewegen sich auch nach Kürzungen im Jahr 2003 zur Kompensation der Ausfälle durch die Absenkungen beim Teilnehmerentgelt immer noch auf einem sehr hohen Niveau. So flossen im laufenden Jahr zum Beispiel in die
- Programmförderung für lokalen Hörfunk und Fernsehen 1,7 Mio. €
- Förderung der technischen Infrastruktur 3,3 Mio. €
- Förderung von Aus- und Fortbildung 920.000 €
- Medienpädagogische Projekte 720.000 €
- Funkanalyse Bayern, Medienforschung 925.000 €
- Filmförderung 2,05 Mio. €
- Medientage München und Lokalrundfunktage Nürnberg 600.000 €

3. Die BLM hat ausweislich ihrer Rücklagen nicht erst jetzt mit dem Sparen begonnen, sondern ist bereits in der Vergangenheit mit den ihr anvertrauten Mitteln verantwortlich umgegangen. Dies ermöglicht es ihr, auch bei gleichbleibenden Rundfunkgebühren in den nächsten Jahren ohne allzu schmerzhafte Einschnitte insbesondere bei den Fördermaßnahmen wirtschaften zu können.


4. Das im Jahr 1998 bezogene Gebäude der Landeszentrale konnte erfreulicher Weise zu über 70 % aus eigenen Mitteln finanziert werden und belastet daher den laufenden Haushalt der Landeszentrale weniger als ein vergleichbares Mietobjekt. Neben der Büronutzung dient es den Sitzungen der Gremien und vielfältigen Veranstaltungen im Medienbereich (z. B. Sitzungen von Anbieterverbänden und Ausbildungsinstitutionen, BLM-Foren mit vielfältigen medienpolitischen Themen, Preisverleihungen durch die katholische Kirche, die Arbeiterwohlfahrt, und die Vertriebenen-verbände).

5. Durch die vom Gesetzgeber beschlossene Absenkung sanken die Einnahmen aus Teilnehmerentgelten von rd. 24 Mio. Euro im Jahr 2002 auf nur noch rund. 16 Mio. Euro im Jahr 2003. Diese Gelder stehen jedoch nicht der Landeszentrale, sondern den Anbietern insbesondere im lokalen Fernsehen zu. Die Landeszentrale muss allerdings nicht unerhebliche eigene Mittel aufwenden, um das ihr 1999 gesetzlich übertragene Inkasso der Teilnehmerentgelte gegenüber allen Verpflichteten umzusetzen.