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Medienrat genehmigt Neuordnung des lokalen Fernsehens in Südostoberbayern

18.12.2003 | 83 2003
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 einer Neuordnung des lokalen/regionalen Kabelfernsehens und Fernsehfensters in Südostoberbayern (Planungsregion 18) zugestimmt. Unter Abänderung der bestehenden Genehmigungen hat der Medienrat ab dem 01.01.2004 für die Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehangebots und eines Fernsehfensters im Programm von RTL in den an den AMTV-Verteilstern Schnaitsee angeschlossenen Kabelnetzen, den Breitbandverteilnetzen Bad Reichenhall, Rosenheim und Traunstein sowie den BK-Netzen Trostberg, Waging, Reit im Winkel, Engelsberg, Kirchweidach und Tacherting folgende Anbieterstruktur bis zum 31.12.2009 genehmigt:

Anbieter: Regionalfernsehen Rosenheim Programmanbieter GmbH

Spartenanbieter:
- Inn-Salzach Welle GmbH mit einem Sendezeitanteil von 39 Minuten wöchentlich (Magazinsendung, freitags 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr sowie Einzelbeiträge mit einer durchschnittlichen Länge von 1:30 Minuten).
- Ensemble am Chiemsee Programmanbieter GmbH jährlich zwei 90-minütige Sendeplätze im RFR-Kabelprogramm zwischen 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr (Wiederholungssendung 22:00 Uhr bis 23:30 Uhr), sowie mit Einzelbeiträgen von 2:30 Minuten und Werbespots bis zu 30 Sekunden jeweils am 1. Freitag im Monat in der Zeit von 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr.

Zulieferer:
Christliches Fernsehen Chiemgau e. V. mit religiösen Beiträgen von zwei mal 15 Minuten Sendezeit pro Woche im Kabelfernsehangebot.
- Die Regionalfernsehen Rosenheim Programmanbieter GmbH hat sicherzustellen, dass über die Teilregionen Traunstein, Mühldorf/Burgkirchen und Berchtesgadener Land in angemessenem Umfang sowohl im Fernsehfenster als auch im Kabelfernsehangebot berichtet wird.

- Der Regionalfernsehen Rosenheim Programmanbieter GmbH wird aufgegeben, für den Genehmigungszeitraum mit den Spartenanbietern und dem Zulieferer Kooperationsvereinbarungen bzw. eine Zuliefervereinbarung zu angemessenen Bedingungen abzuschließen.

- Die Genehmigung der Regionalfernsehen Rosenheim Programmanbieter GmbH steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Christliches Fernsehen Chiemgau e. V. als Spartenanbieter für das lokale/regionale Kabelangebot in der Planungsregion 18, soweit keine Zuliefervereinbarung zustande kommt.

Die Neuordnung des lokalen Fernsehens in der Planungsregion 18 war notwendig geworden, nachdem sich gezeigt hatte, dass die bisherigen eigenständigen Versorgungsgebiete in der Region auf Dauer wirtschaftlich nicht tragfähig waren. Hierbei wurde nicht zuletzt auch die zukünftige Reduzierung des Teilnehmerentgelts berücksichtigt.