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Medienrat verabschiedet Änderung der Hörfunksatzung

18.12.2003 | 77 2003
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 eine Änderung der Hörfunksatzung beschlossen.

Die Verfahrensregelungen zur Anhörung der Medienvereine in § 5 wurden u. a. wie folgt geändert: Zukünftig muss die Stellungnahme des Medienvereins nicht mehr in allen Fällen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Künftig sind auch einstimmige Entscheidungen repräsentativ zusammengesetzter Vorstände anstelle der Mitgliederversammlung ausreichend. Die Frist zur Stellungnahme nach Bekanntgabe wird von acht auf sechs Wochen verkürzt mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung auf bis zu zehn Wochen in besonderen Fällen.

Die geänderte Hörfunksatzung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.