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Medienrat genehmigt lokales Fensterprogramm für den drahtlosen Hörfunk Günzburg

24.07.2003 | 54 2003

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2003 folgenden Beschluss über die weitere Nutzung der UKW-Frequenz 90,3 MHz im Landkreis Günzburg gefällt:

 - Nach Einstellung des Sendebetriebs von Hitradio X wird die lokale bayerische Hörfunkversorgung des Landkreises Günzburg über die UKW-Hörfunkfrequenz 90,4 MHz durch lokale Beiträge und Nachrichten sichergestellt, die für das Sendgebiet Günzburg in das Programm von Donau 3 FM integriert werden.

- Im Übrigen kann die Frequenz 90,3 MHz in Günzburg auf der Grundlage der zwischen der LfK und der Landeszentrale abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über eine länderübergreifende Zusammenarbeit für den Raum Donau-Iller durch den von der LfK zugelassenen Veranstalter M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG für das Hörfunkangebot Donau 3 FM genutzt werden.

 - Der M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG wird die Verbreitung eines lokalen bayerischen Fensterprogramms in Form von eigenständigen lokalen Programmschienen auf der UKW-Hörfunkfrequenz 90,3 MHz in Günzburg neben den genehmigten Spartenanbietern Sankt Ulrich Verlag GmbH und Christlicher Rundfunk Günzburg e.V., deren Genehmigung insoweit geändert wird, befristet bis 08.12.2009 unter der Voraussetzung genehmigt, dass

 - den Spartenanbietern die Einbringung ihrer Angebote in angemessenem Umfang innerhalb eines Fensterprogramms oder alternativ im Gesamtprogramm von Donau 3 FM durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ermöglicht wird,

 - die Ausstrahlung der genehmigten Lokalfenster spätestens ab 01.09.2003 erfolgt. Übergangsweise kann das Programm von Donau 3 FM ohne lokale Fensterprogramme für Günzburg aufgeschaltet werden.